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16.10.2025 2 Min Lesezeit · Redaktion

Gerichtsurteil: Unpassender Treppenlift muss abgebaut werden – Sorgfalt wird Pflicht

Ein aktuelles Urteil zeigt: Anbieter müssen bei Planung und Montage eines Treppenlifts höchste Sorgfalt walten lassen – sonst droht Rückbau.

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe sorgt in der Branche für Aufsehen. Ein Treppenlift-Hersteller musste eine Anlage auf eigene Kosten wieder abbauen, weil sie für die Kundin praktisch unbenutzbar war. Der Sitz war zu hoch, die Bedienung nicht erreichbar und die Nutzung daher unmöglich. Das Gericht urteilte, dass der Anbieter seiner Pflicht zur fachgerechten Beratung und individuellen Anpassung nicht nachgekommen sei. Der Fall zeigt deutlich: Präzision und Verantwortung im Aufmaß sind keine Nebensache – sie entscheiden über die Funktion und den Fortbestand eines Projekts.

Für die Praxis bedeutet das: Anbieter müssen nicht nur bauliche Gegebenheiten, sondern auch die körperlichen Voraussetzungen der künftigen Nutzerin oder des Nutzers berücksichtigen. Körpergröße, Bewegungsradius, Sitzhöhe und Erreichbarkeit der Bedienelemente gehören zwingend zur Planung. Das gilt besonders bei maßgefertigten Systemen für kurvige Treppen. Ein fehlerhaftes Aufmaß kann nicht mit dem Hinweis auf „kundenspezifische Entscheidung“ entschuldigt werden – die Verantwortung bleibt beim Fachbetrieb.

Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer dokumentierten Beratung. Anbieter sollten Aufmaß, technische Zeichnungen und Testfahrten protokollieren. Jede Änderung der Treppenanlage oder des Produkts muss schriftlich bestätigt werden. Auch Kundinnen und Kunden profitieren von dieser Transparenz, denn sie können nachvollziehen, ob alle Anforderungen erfüllt wurden. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

Für Interessenten ist wichtig zu wissen: Ein seriöses Angebot enthält mehr als nur Preis und Lieferzeit. Es beschreibt Montageort, Platzbedarf, Traglast, Bedienung, Sicherheitsfunktionen und Wartungsplan. Anbieter, die mit festen Prozessen arbeiten und regelmäßig geschultes Personal einsetzen, sind deutlich zuverlässiger. Hinweise zu Aufbau, Prüfung und Qualitätskriterien finden Sie auf der Seite Treppenlift Einbau sowie ergänzend in unserem Ratgeber zur Treppenlift Wartung.

Das Urteil dürfte für die gesamte Branche Signalwirkung haben. Es zeigt, dass Qualität und Individualität untrennbar zusammengehören. Wer an Beratung, Aufmaß oder Nachjustierung spart, riskiert nicht nur unzufriedene Kunden, sondern teure Rückbauten. Gleichzeitig stärkt es Anbieter, die gewissenhaft arbeiten und ihre Prozesse dokumentieren – sie gewinnen Vertrauen und langfristige Kundenbindung.

Fazit: Der Treppenlift-Markt wird professioneller, aber auch transparenter. Qualitätssicherung und Kundennähe sind keine Marketingfloskeln mehr, sondern rechtliche Notwendigkeiten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Sicherheit, für Fachbetriebe mehr Verantwortung – und am Ende hoffentlich ein Stück mehr Vertrauen in eine wichtige Hilfsmittelbranche.

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Jörg Brandenburger
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