Während der bekannte KfW-Investitionszuschuss 455-B nicht mehr verfügbar ist, bleibt der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ bestehen. Er finanziert Barrierereduzierung mit zinsverbilligten Darlehen von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit – unabhängig vom Alter der Antragsteller.
Wesentliche Eckpunkte
- Kreditvolumen: bis 50.000 € pro Wohneinheit.
- Zweck: Barrieren reduzieren (u. a. Treppen, Bäder, Zugänge), optional auch Einbruchschutz.
- Förderfähigkeit: Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen; Haushaltsmittel vorbehalten.
Einordnung für Treppenlift-Projekte
Für Haushalte ohne Zuschuss (kein Pflegegrad, 455-B eingestellt) ist der Kredit 159 eine relevante Brücke. In Kombination mit Eigenmitteln lässt sich die Gesamtinvestition auf mehrere Jahre strecken und besser planbar machen.
Praxis-Hinweise
- Kosten-Nutzen-Abgleich: Effektivzins, Gesamtlaufzeit und Tilgung mit Anbieterangeboten abgleichen.
- Technische Planung: Exakte Spezifikation vermeidet Nachträge während der Bauphase.
- Kombination denken: Wo vorhanden, Pflegekassen-Zuschuss plus Kredit 159 kombinieren.
Fazit: Der 159er ersetzt keinen Zuschuss, macht Treppenlift-Vorhaben aber in vielen Fällen weiterhin möglich.