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06.10.2025 1 Min Lesezeit · Redaktion Regional-Treppenlift

KfW-Programm 159: Bis zu 50.000 € Kredit für Barriereabbau

Nach dem Aus des 455-B bleibt der KfW-Kredit 159: bis zu 50.000 € für Barrierereduzierung. Das bedeutet er für Treppenlift-Vorhaben.

Während der bekannte KfW-Investitionszuschuss 455-B nicht mehr verfügbar ist, bleibt der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ bestehen. Er finanziert Barrierereduzierung mit zinsverbilligten Darlehen von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit – unabhängig vom Alter der Antragsteller.

Wesentliche Eckpunkte

  • Kreditvolumen: bis 50.000 € pro Wohneinheit.
  • Zweck: Barrieren reduzieren (u. a. Treppen, Bäder, Zugänge), optional auch Einbruchschutz.
  • Förderfähigkeit: Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen; Haushaltsmittel vorbehalten.

Einordnung für Treppenlift-Projekte

Für Haushalte ohne Zuschuss (kein Pflegegrad, 455-B eingestellt) ist der Kredit 159 eine relevante Brücke. In Kombination mit Eigenmitteln lässt sich die Gesamtinvestition auf mehrere Jahre strecken und besser planbar machen.

Praxis-Hinweise

  1. Kosten-Nutzen-Abgleich: Effektivzins, Gesamtlaufzeit und Tilgung mit Anbieterangeboten abgleichen.
  2. Technische Planung: Exakte Spezifikation vermeidet Nachträge während der Bauphase.
  3. Kombination denken: Wo vorhanden, Pflegekassen-Zuschuss plus Kredit 159 kombinieren.

Fazit: Der 159er ersetzt keinen Zuschuss, macht Treppenlift-Vorhaben aber in vielen Fällen weiterhin möglich.

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