Das KfW-Zuschussprogramm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ ist laut Haushaltsplanung 2025 eingestellt. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Bereits erteilte Förderzusagen bleiben gültig. Für viele Haushalte, die einen Treppenlift einplanen, verändert das die Finanzierung: Zuschüsse entfallen, Kreditlösungen rücken in den Vordergrund.
Was heißt das konkret?
- Keine Neuanträge für 455-B seit 01.01.2025.
- Bestandszusagen behalten ihre Gültigkeit, wenn sie rechtzeitig erteilt wurden.
- Kredit statt Zuschuss: Für Barrierereduzierung bleibt z. B. der KfW-Kredit 159 als Option bestehen.
Konsequenzen für Treppenlift-Projekte
Wer auf Zuschuss kalkuliert hatte, muss umplanen. In der Praxis steigen Eigenmittel oder es wird stärker mit Kredit gearbeitet. Der wirtschaftliche Hebel eines Zuschusses fällt weg, wodurch Zusatzoptionen (z. B. XL-Plattform, Sonderbiegungen) öfter neu bewertet werden.
Empfehlungen
- Bewilligungen prüfen: Wer einen gültigen Bescheid hat, sollte Fristen und Verwendungsnachweise einhalten.
- Kreditfähigkeit checken: Effektivzinsen, Laufzeit und Sondertilgung des KfW-Kredits 159 vergleichen.
- Pflegekassen-Zuschuss nutzen: Bei Pflegegrad stehen bis zu 4.180 € pro Maßnahme zur Verfügung (News 2).
Fazit: Das Aus des 455-B ist ein Rückschlag für Zuschussfinanzierungen, aber kein Projektkiller. Wer sauber plant und Förderwege kombiniert, kann Treppenlift-Vorhaben weiterhin solide stemmen.