Wenn der Bund spart, müssen Kommunen ran. 2026 zeigen mehrere Städte und Länder, wie Ersatzförderungen für Barrierefreiheit aussehen können: kleinere, aber gezielte Töpfe, oft mit kurzen Fristen und klaren Prioritäten. Für private Haushalte heißt das: weniger Standard, mehr Regionalität. Wer rechtzeitig scannt, beantragt und kombiniert, bekommt seinen Treppenlift trotzdem durch – nur eben nicht mit der alten Gießkanne.
So gehen Sie vor: 1) Lagecheck beim Wohnungs- oder Sozialamt. 2) Förderfenster und Reihenfolge klären (häufig gilt „Antrag vor Maßnahme“). 3) Unterlagen vorbereiten: Aufmaß, Fotodoku, Bedarfsbeschreibung, Kostenvoranschlag mit getrennten Positionen (Schiene, Antrieb, Sitz/Plattform, Montage, Abnahme). 4) Kombination mit Pflegekassen-Zuschuss prüfen. Gute Grundlagen finden Sie in unseren Bereichen Treppenlift Förderung und Pflegekasse.
Wichtig: Kommunale Programme sind oft „Windhund“. Wer vollständige Unterlagen zuerst hat, gewinnt. Planen Sie außerdem Puffer für Lieferzeiten und Montagekapazitäten ein, besonders bei kurvigen Treppen oder Plattformlösungen. Fazit: Weniger Automatismus, mehr Planung – aber finanzierbar bleibt es.