Zum Jahresbeginn 2026 tritt die überarbeitete Sicherheitsnorm DIN EN 81-40 in Kraft – die wichtigste technische Richtlinie für Treppenlifte, Plattformlifte und Hublifte in Europa. Die Anpassung betrifft Hersteller, Monteure und Betreiber gleichermaßen. Ziel ist, die Sicherheit und Barrierefreiheit dieser Hilfsmittel weiter zu erhöhen und gleichzeitig die Instandhaltung zu vereinheitlichen. Für Installationsbetriebe bedeutet das neue Dokumentationspflichten und erweiterte Prüfverfahren.
Die wesentlichen Änderungen betreffen die technische Auslegung von Brems- und Sicherheitssystemen. Zukünftig müssen Antriebe eine doppelte Überwachung aufweisen, um Fehlfunktionen schneller zu erkennen. Auch die automatische Stoppfunktion bei Hindernissen wird verpflichtend – bislang war sie nur empfohlen. Zudem werden Mindestanforderungen an Notrufsysteme verschärft: Jede Anlage muss über eine manuell und elektronisch auslösbare Notrufverbindung verfügen, die auch bei Stromausfall funktioniert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Benutzerkomfort. Die Norm fordert nun standardisierte Maße für Sitze, Plattformen und Bedienfelder, um die Ergonomie zu verbessern. Bedienknöpfe müssen kontrastreich, beleuchtet und tastbar sein – eine Anpassung, die insbesondere sehbehinderten Nutzern zugutekommt. Hersteller reagieren bereits mit neuen Modellen, die barrierearme Steuerungen und optional App-Anbindungen bieten.
Für Monteure und Fachbetriebe steigen die Anforderungen an die technische Dokumentation. Jede Anlage muss künftig eine digitale Prüfhistorie führen, die Wartungen, Ersatzteile und Software-Updates nachvollziehbar erfasst. Diese digitale Nachverfolgung erleichtert Inspektionen und soll helfen, sicherheitsrelevante Probleme früh zu erkennen. Die Dokumentation ist vom Betreiber aufzubewahren und bei jeder Wartung zu aktualisieren.
Für Kundinnen und Kunden bringt die neue Norm mehr Sicherheit, aber auch mehr Transparenz. Sie können künftig nachvollziehen, wann und wie ihre Anlage gewartet wurde, welche Teile ersetzt wurden und ob alle Prüfungen bestanden sind. Diese Transparenz wird den Wettbewerb unter Anbietern verschärfen – denn wer zuverlässig dokumentiert, gewinnt Vertrauen. Eine detaillierte Übersicht zu Wartungsintervallen finden Sie auf unserer Seite Treppenlift Wartung, technische Basisinformationen zu Lifttypen unter Plattformlift.
Auch für den Gebrauchtmarkt hat die neue DIN EN 81-40 Folgen. Gebrauchte Anlagen dürfen künftig nur dann weiterverkauft oder umgesetzt werden, wenn sie die aktuellen Sicherheitsstandards erfüllen. Das betrifft insbesondere elektrische Sicherheit, Bremsen und Notrufsysteme. Händler müssen daher Nachrüstkits anbieten oder ältere Modelle aus dem Verkehr ziehen, wenn sie nicht anpassbar sind. Diese Regelung dürfte den Gebrauchtmarkt etwas straffen, aber auch die Qualität der Angebote verbessern.
Fazit: Die neue Sicherheitsnorm setzt ein klares Signal: Sicherheit und Barrierefreiheit gehören zusammen. Für Fachbetriebe bedeutet sie mehr Verantwortung, für Kunden mehr Vertrauen. Wer heute auf geprüfte Systeme setzt, profitiert von langlebiger Technik, klarer Nachvollziehbarkeit und hohem Komfort – die Basis für sicheres Wohnen ohne Barrieren.