Der Deutsche Bundestag hat das Pflege- und Spargesetz verabschiedet. Ziel der Reform ist es, Pflegekräfte zu entlasten, Antragsverfahren zu vereinfachen und die Kostensteigerung in der Pflege zu bremsen. Zugleich wird betont, dass Qualität und Versorgungssicherheit gewahrt bleiben müssen. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf die Wohnumfeldförderung und auf die Leistungen, die im häuslichen Bereich beantragt werden können.
Mit der Reform sollen Pflegefachkräfte mehr Entscheidungsspielraum erhalten. Künftig dürfen sie in bestimmten Fällen selbst über Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beraten, ohne dass ein gesonderter Gutachter eingeschaltet werden muss. Damit sollen Verfahren beschleunigt und Doppelprüfungen vermieden werden. Für Betroffene bedeutet das: schnellere Entscheidungen über Zuschüsse, etwa für Sitzlifte, Plattformlifte oder barrierefreie Badumbauten.
Ein zentrales Ziel ist der Abbau von Bürokratie. Pflegekassen und Sozialdienste sollen künftig Daten einfacher austauschen dürfen, um Mehrfachanträge zu vermeiden. Außerdem soll ein digitales Informationssystem aufgebaut werden, über das Pflegebedürftige Leistungen, Hilfsmittel und Zuschüsse direkt vergleichen können. Der Bundesgesundheitsminister betonte im Bundestag: „Pflege soll verständlicher, digitaler und gerechter werden.“
In der Praxis bedeutet das, dass Pflegeberaterinnen und Pflegeberater künftig stärker eingebunden werden. Sie sollen Anträge an Ort und Stelle digital einreichen können, sodass Fristen verkürzt und Nachfragen reduziert werden. Auch die Zusammenarbeit mit Wohnbauförderstellen soll verbessert werden. Ziel ist es, dass Zuschüsse der Pflegekasse und kommunale Fördermittel künftig besser aufeinander abgestimmt sind – eine Forderung, die Branchenverbände seit Jahren stellen.
Kritik kommt aus der Opposition: Das Gesetz enthalte zwar gute Ansätze, schaffe aber keine langfristige finanzielle Stabilität. Pflegekassen müssten weiterhin mit steigenden Ausgaben rechnen, während die Zuschusshöhen stagnieren. Gerade bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie Treppenliften oder Türverbreiterungen blieben viele Familien auf Eigenanteilen sitzen. Branchenvertreter fordern, die Förderung stärker mit der Preisentwicklung zu koppeln.
Für Antragstellerinnen und Antragsteller bleibt der Zuschuss aus der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 4.180 € pro Maßnahme bestehen. Neu ist jedoch, dass Pflegeberater im Einzelfall zusätzliche Empfehlungen dokumentieren können, um Kombiförderungen zu erleichtern. Wer zum Beispiel gleichzeitig Fördermittel aus kommunalen Töpfen oder der KfW-Förderung beantragen möchte, soll künftig eine gemeinsame Übersicht erhalten.
Fazit: Das Pflege- und Spargesetz ist ein Versuch, das Pflegesystem zu entlasten und bürokratische Hürden abzubauen. Für Pflegebedürftige kann das mehr Geschwindigkeit bringen – sofern die digitalen Systeme funktionieren und Förderstellen die neuen Strukturen mittragen. Der Erfolg wird sich daran messen, ob Anträge tatsächlich schneller bewilligt werden und Mittel bei den Menschen ankommen, die sie dringend brauchen.