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06.10.2025 1 Min Lesezeit · Redaktion Regional-Treppenlift

Pflegekassen-Zuschuss 2025: Bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Treppenlifte

Seit 2025 gilt: Zuschuss der Pflegekassen bis 4.180 € pro Maßnahme und Person. So wirkt sich die Erhöhung auf Treppenlift-Projekte aus.

Gute Nachrichten für alle, die einen Treppenlift planen: Der Zuschuss der Pflegeversicherung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt seit 2025 bis zu 4.180 € pro Maßnahme und pro berechtigter Person. Das entspricht einer Anhebung um 4,5 % gegenüber der bisherigen 4.000-€-Grenze.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Personen mit anerkanntem Pflegegrad (PG 1–5).
  • Der Zuschuss ist pro Pflegebedürftigem im Haushalt möglich, wodurch sich Beträge kombinieren lassen.
  • Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Was bedeutet das für Treppenlifte?

Der erhöhte Zuschuss reduziert den Eigenanteil und kann gerade bei komplexen Treppen (Kurven, Podeste) die Finanzierung spürbar entlasten. Er deckt zwar nicht die Gesamtkosten ab, setzt aber einen wichtigen Anreiz, Barrieren zu reduzieren und Sturzrisiken zu senken.

Praxis-Tipps

  1. Angebote vergleichbar machen: Identische Spezifikationen (Schienenlänge, Kurven, Traglast, Optionen) anfordern.
  2. Kombinationen prüfen: Pflegekassen-Zuschuss plus KfW-Kredit 159 kann wirtschaftlich sinnvoll sein.
  3. Fristen & Bescheid sichern: Ohne formale Bewilligung keine Zuschusszahlung.

Fazit: Die 4.180 € sind kein Allheilmittel, aber ein relevanter Baustein, um Projekte zügiger und sicherer umzusetzen.

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