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17.10.2025 3 Min Lesezeit · Redaktion

Pflegereform 2026: Was sich bei Zuschüssen, Pflegegraden und Förderung ändern kann

Die geplante Pflegereform 2026 könnte Zuschüsse und Pflegegrade neu strukturieren. Was das für barrierefreies Wohnen und Treppenlift-Förderung bedeutet.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Pflegereform 2026 – einer der umfassendsten Neuausrichtungen seit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes. Ziel ist, Pflegeleistungen stärker zu bündeln, Bürokratie zu reduzieren und die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern. Erste Eckpunkte deuten auf Veränderungen bei den Pflegegraden und Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen hin – also genau den Bereich, in dem auch Treppenlifte, Plattformlifte und barrierefreie Umbauten gefördert werden.

Im Fokus der Reform steht die Neuordnung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Geplant ist, die Bewertungskriterien stärker am tatsächlichen Unterstützungsbedarf auszurichten und weniger an formalen Punkten. Das soll dazu führen, dass Menschen mit chronischen Einschränkungen schneller und gezielter Hilfe erhalten. Gleichzeitig soll der Eigenanteil in stationären Einrichtungen gedeckelt werden, um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten.

Für die häusliche Pflege sind neue Zuschussmodelle im Gespräch. Denkbar ist eine Pauschalförderung für barrierefreie Umbauten, die über die bisherige Grenze von 4.180 Euro hinausgehen könnte. In der politischen Diskussion steht außerdem eine Vereinfachung des Antragsverfahrens, das künftig digital über die Pflegekassen erfolgen soll. Diese Maßnahmen sollen Bürokratie abbauen und dazu beitragen, dass Fördermittel schneller bewilligt werden.

Auch für den Bereich der Prävention sind Neuerungen geplant. Ziel ist, frühzeitige Anpassungen zu fördern, bevor Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wird. Damit würde sich die Förderung stärker am realen Bedarf orientieren und nicht erst einsetzen, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt. Das wäre ein wichtiger Schritt, um älteren Menschen den Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen.

Für Eigentümer und Mieter, die barrierefrei umbauen wollen, bedeutet die Reform zweierlei: Einerseits steigen die Chancen, Zuschüsse zu erhalten, andererseits müssen sie mit neuen Zuständigkeiten und Fristen rechnen. Schon jetzt empfiehlt es sich, laufende Förderanträge sorgfältig zu dokumentieren und regelmäßig auf Änderungen zu prüfen. Die wichtigsten Grundlagen zu Antragswegen und Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf unseren Seiten zur Pflegekasse und zur Treppenlift Förderung.

Parallel soll die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege ausgebaut werden. Anbieter, die technische Hilfsmittel wie Treppenlifte installieren, könnten künftig verpflichtend Wartungsnachweise und Sicherheitstests bereitstellen müssen. Das stärkt die Transparenz, erhöht aber auch die Anforderungen an Fachbetriebe. Langfristig könnte sich daraus ein Qualitätslabel entwickeln, das Kundinnen und Kunden als Orientierung dient.

Auch das Thema Digitalisierung wird Teil der Reform sein. Geplant ist eine zentrale Plattform, auf der Pflegebedürftige, Angehörige und Dienstleister Förderanträge, Gutachten und Kostenvoranschläge digital verwalten können. Das soll Verfahren beschleunigen, Nachfragen vermeiden und Missverständnisse reduzieren. Gerade für den Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wäre das ein Fortschritt, der viele Beteiligte entlastet.

Fazit: Die Pflegereform 2026 könnte den Zugang zu Zuschüssen und Hilfsmitteln erleichtern, zugleich aber neue Standards und Pflichten einführen. Für Antragsteller bleibt entscheidend, rechtzeitig informiert zu sein und Fördermöglichkeiten aktiv zu kombinieren. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald konkrete Gesetzestexte vorliegen – denn die Pflege der Zukunft beginnt zu Hause, nicht im Heim.

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Jörg Brandenburger
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