Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen liegt derzeit bei bis zu 4.180 Euro pro Person. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieser Betrag durch gestiegene Material-, Energie- und Lohnkosten zunehmend an Wirkung verliert. Deshalb wächst der politische Druck, den Zuschuss regelmäßig an die Inflation zu koppeln. Das Ziel: Planungssicherheit und realistische Entlastung für Familien, die Barrieren im eigenen Zuhause abbauen möchten.
Ohne Indexierung trägt der Zuschuss einen immer kleineren Teil der Gesamtkosten, insbesondere bei kurvigen Treppenverläufen, Plattform- oder Hubliften. Die Folge sind höhere Eigenanteile, längere Entscheidungsphasen und verschobene Projekte. Für Antragsteller wäre ein dynamischer Mechanismus ein klarer Fortschritt: Er schützt die Kaufkraft und verhindert, dass bewährte Maßnahmen an der Preisrealität scheitern.
Für die Budgetplanung gilt weiterhin: vollständige Unterlagen beschleunigen jede Prüfung. Dazu gehören ein präzises Aufmaß, eine kurze Beschreibung der Alltagssituation, Fotodokumentation, ein detaillierter Kostenvoranschlag und – sofern vorhanden – Hinweise zu Kombiförderungen. Grundwissen und Checklisten finden Sie auf unseren Seiten zur Pflegekasse sowie zur Treppenlift Preise.
Politisch dürfte es am Ende auf einen Kompromiss hinauslaufen: moderate Erhöhung jetzt, plus ein Verfahren zur regelmäßigen Anpassung. Für die Branche wäre das ein Signal Richtung Verlässlichkeit. Für Haushalte bedeutet es, dass Präventionsmaßnahmen wie Treppenlifte weiterhin erreichbar bleiben – und nicht zum Luxusgut werden.
Fazit: Eine Indexierung des Pflegezuschusses stärkt Barrierefreiheit im Bestand und sorgt für fairere Rahmenbedingungen. Bis Entscheidungen fallen, empfiehlt sich konsequente Vorbereitung und das frühzeitige Prüfen alternativer oder ergänzender Förderwege.