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21.10.2025 1 Min Lesezeit · Redaktion

Zuschuss 4.180 €: So kombinieren Sie Förderung 2026 und senken den Eigenanteil beim Treppenlift

Der Pflegekassen-Zuschuss bleibt nützlich, reicht aber selten alleine. So kombinieren Sie kommunale Programme und Planungstricks sinnvoll.

Der Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person ist gut – aber nicht magisch. Bei kurvigen Treppen und Plattformliften bleibt ein Rest. 2026 gilt darum: kombinieren, takten, dokumentieren. Kommunale Töpfe, Stiftungen und (wo verfügbar) KfW-Nachfolger können den Eigenanteil deutlich drücken. Voraussetzung: Anträge korrekt und in der richtigen Reihenfolge stellen, meist vor Beginn der Maßnahme.

Praktischer Ablauf: 1) Kostenrahmen bestimmen (Variantenvergleich, Lieferzeiten). 2) Pflegekassenantrag vorbereiten mit Aufmaß, Fotos, Alltagsbegründung, detailliertem Angebot. 3) Parallel regionale Programme prüfen. 4) Zeitplan fixen, damit Bescheide vor Montage kommen. Grundwissen, Beispiele und Kombirechner finden Sie unter Treppenlift Förderung; Preis-Orientierung und Varianten unter Treppenlift Preise.

Bonus-Tipp: Wartungs- und Servicekosten früh einpreisen. Viele vergessen, dass günstige Erstangebote später durch teure Einsätze „korrigiert“ werden. Ein transparenter Serviceplan schützt Ihr Budget – und Ihre Nerven.

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Jan Trümmer
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