Treppen & Zugang
- Treppenlift innen/außen
- Plattform-/Hublift (Rollstuhl)
- Handläufe, Türverbreiterungen
Nordrhein-Westfalen unterstützt barrierearme Umbauten im Bestand. Hier findest du den schnellen Überblick zur Wohnraumförderung über die NRW.BANK: Kontaktwege, Fakten, förderfähige Maßnahmen wie Treppenlifte, der formale Ablauf und ein Vordruck für die Beantragung (ohne Formular).
Die NRW.BANK bündelt und refinanziert Förderangebote des Landes Nordrhein-Westfalen für barrierearme Modernisierungen im Bestand. Dazu gehören das Überwinden von Stufen und Geschossen (Treppenlift innen und außen, Plattform-/Hublifte), Türverbreiterungen, Handläufe, bodengleiche Duschen sowie barrierearme Zugänge im Außenbereich. Je nach Programmlinie erfolgt die Unterstützung als Zuschuss, zinsverbilligtes Darlehen oder in Kombination. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien, Einkommens-/Objektvoraussetzungen sowie die korrekte Reihenfolge: Zuerst ein Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung, dann die Antragstellung – und erst nach Bewilligung die Beauftragung.
In der Praxis wird die Landesförderung häufig mit dem Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombiniert; ergänzend kann ein Kredit für barrierereduzierendes Umbauen genutzt werden. Für eine zügige Bearbeitung sollten die Unterlagen vollständig sein: Angebot (Schiene, Sitz, Strom, Montage, Abnahme) mit Fotos/Skizzen, kurze Begründung des Bedarfs sowie Nachweise zum Objekt; in Mietobjekten zusätzlich die Vermieterzustimmung. Nach Bewilligung folgen Einbau, Abnahmeprotokoll und Rechnung als Auszahlungsnachweise. Diese Seite bündelt die praxisrelevanten Eckpunkte für NRW: Kontaktwege, eine Faktentabelle, typische förderfähige Maßnahmen, ein schlanker Ablaufplan sowie ein Vordruck für die Beantragung. Bitte prüfe vor Einreichung den aktuellen Programmstand, da Richtlinien und Budgets fortgeschrieben werden.
NRW.BANK (Nordrhein-Westfalen)
Standorte u. a. in Düsseldorf und Münster
Zentrale Kontaktaufnahme: gemäß Programmleitfaden (Service/Hotline, E-Mail/Online-Kontakt)
Hinweis: Viele Programme laufen im Hausbankprinzip – erste Anlaufstelle ist deine Hausbank.
Für zahlreiche Programmlinien sind die örtlichen Wohnraumförderstellen zentrale Ansprechpartner (z. B. bei Einkommensprüfung, Objektlage, Wohneigentumsförderung). Erfrage die zuständige Stelle bei deiner Kommune bzw. deinem Kreis.
Aspekt | Kurzinfo |
---|---|
Förderziel | Barrierereduzierung im Bestand (Treppenlift, Badumbau, Türen, Wege) |
Förderart | Zuschuss und/oder zinsgünstiges Darlehen – je Programmlinie |
Zielgruppe | Eigennutzer; teils auch Vermieter – Details je Richtlinie |
Kombination | Pflegekasse, kommunale Mittel; Kredit als Ergänzung möglich |
Antragsweg | Wohnraumförderstelle/NRW.BANK und/oder Hausbank; Angebot & Nachweise beilegen |
Konditionen, Höchstbeträge, Bagatellgrenzen und Fristen programmabhängig; aktuellen Stand vor Antrag prüfen.
Selbstgenutztes Wohneigentum in NRW; Einkommens-/Richtlinienvorgaben beachten.
Förderfähige Anpassungen zur Barrierereduzierung im Bestand; Miet-/Beihilferecht beachten.
Pflegekassenzuschuss bis 4.000 € je pflegebedürftiger Person kann den Eigenanteil zusätzlich senken.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Förderung eines barrierereduzierenden Umbaus (Treppenlift) im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen über die NRW.BANK. Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid, Eigentums-/Mietnachweis mit Zustimmung sowie weitere geforderte Unterlagen. Begründung: Der Treppenlift ermöglicht den sicheren Etagenwechsel und erhält die Selbstständigkeit im Wohnumfeld. Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Szenario | Kosten | Pflegekasse | Land/Kommunal | Kredit (optional) | Eigenanteil |
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Gerade innen | 3.400 € | 4.000 € | – | – | 0 € |
Kurve innen | 8.200 € | 4.000 € | 1.500 € | Kredit | 2.700 € |
Außen | 6.200 € | 4.000 € | 1.000 € | – | 1.200 € |
Beispiele zur Orientierung. Reale Werte nach Richtlinie, Aufmaß und Bescheid.
Förderdetails wie Zins, Höchstbeträge und Fristen regelmäßig prüfen.
Zuschüsse können angerechnet werden. Bedingungen je Richtlinie beachten.
Kein Rechtsanspruch. Bewilligung im Rahmen verfügbarer Mittel und Richtlinien.
Antragstellung und Abwicklung über die eigene Bank; Förderbank refinanziert oder verbilligt.
Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (Treppen, Bad, Zugang).
Dokumentierte Übergabe mit Funktionsfahrten; Grundlage für Auszahlung.