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NRW.BANK – Barrierefreiheit & Treppenlift: Förderung im Überblick

Nordrhein-Westfalen unterstützt barrierearme Umbauten im Bestand. Hier findest du den schnellen Überblick zur Wohnraumförderung über die NRW.BANK: Kontaktwege, Fakten, förderfähige Maßnahmen wie Treppenlifte, der formale Ablauf und ein Vordruck für die Beantragung (ohne Formular).

  • Landesförderung NRW
  • barrierereduzierend
  • Treppenlift
  • Hausbank/Behördenweg

Was die Wohnraumförderung der NRW.BANK leistet

Die NRW.BANK bündelt und refinanziert Förderangebote des Landes Nordrhein-Westfalen für barrierearme Modernisierungen im Bestand. Dazu gehören das Überwinden von Stufen und Geschossen (Treppenlift innen und außen, Plattform-/Hublifte), Türverbreiterungen, Handläufe, bodengleiche Duschen sowie barrierearme Zugänge im Außenbereich. Je nach Programmlinie erfolgt die Unterstützung als Zuschuss, zinsverbilligtes Darlehen oder in Kombination. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien, Einkommens-/Objektvoraussetzungen sowie die korrekte Reihenfolge: Zuerst ein Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung, dann die Antragstellung – und erst nach Bewilligung die Beauftragung.

In der Praxis wird die Landesförderung häufig mit dem Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombiniert; ergänzend kann ein Kredit für barrierereduzierendes Umbauen genutzt werden. Für eine zügige Bearbeitung sollten die Unterlagen vollständig sein: Angebot (Schiene, Sitz, Strom, Montage, Abnahme) mit Fotos/Skizzen, kurze Begründung des Bedarfs sowie Nachweise zum Objekt; in Mietobjekten zusätzlich die Vermieterzustimmung. Nach Bewilligung folgen Einbau, Abnahmeprotokoll und Rechnung als Auszahlungsnachweise. Diese Seite bündelt die praxisrelevanten Eckpunkte für NRW: Kontaktwege, eine Faktentabelle, typische förderfähige Maßnahmen, ein schlanker Ablaufplan sowie ein Vordruck für die Beantragung. Bitte prüfe vor Einreichung den aktuellen Programmstand, da Richtlinien und Budgets fortgeschrieben werden.

Kontaktwege – NRW.BANK (NRW)

Standorte & zentrale Kontaktkanäle

NRW.BANK (Nordrhein-Westfalen)
Standorte u. a. in Düsseldorf und Münster
Zentrale Kontaktaufnahme: gemäß Programmleitfaden (Service/Hotline, E-Mail/Online-Kontakt)
Hinweis: Viele Programme laufen im Hausbankprinzip – erste Anlaufstelle ist deine Hausbank.

Kommunale Wohnraumförderstellen

Für zahlreiche Programmlinien sind die örtlichen Wohnraumförderstellen zentrale Ansprechpartner (z. B. bei Einkommensprüfung, Objektlage, Wohneigentumsförderung). Erfrage die zuständige Stelle bei deiner Kommune bzw. deinem Kreis.

Wichtig: Unterlagen vollständig vorbereiten, Bewilligung abwarten und erst danach beauftragen.

Fakten kompakt (Programmstand stets prüfen)

AspektKurzinfo
FörderzielBarrierereduzierung im Bestand (Treppenlift, Badumbau, Türen, Wege)
FörderartZuschuss und/oder zinsgünstiges Darlehen – je Programmlinie
ZielgruppeEigennutzer; teils auch Vermieter – Details je Richtlinie
KombinationPflegekasse, kommunale Mittel; Kredit als Ergänzung möglich
AntragswegWohnraumförderstelle/NRW.BANK und/oder Hausbank; Angebot & Nachweise beilegen

Konditionen, Höchstbeträge, Bagatellgrenzen und Fristen programmabhängig; aktuellen Stand vor Antrag prüfen.

Typisch förderfähig (Auswahl)

Treppen & Zugang

  • Treppenlift innen/außen
  • Plattform-/Hublift (Rollstuhl)
  • Handläufe, Türverbreiterungen

Bad & Sanitär

  • Bodengleiche Dusche
  • Halte- und Stützsysteme
  • Barrierearme Sanitärobjekte

Außenbereich

  • Rampen/Podeste
  • Barrierearme Wege
  • Wetterschutz & Entwässerung

Wer kann profitieren?

Eigennutzer

Selbstgenutztes Wohneigentum in NRW; Einkommens-/Richtlinienvorgaben beachten.

Vermieter

Förderfähige Anpassungen zur Barrierereduzierung im Bestand; Miet-/Beihilferecht beachten.

Kombination

Pflegekassenzuschuss bis 4.000 € je pflegebedürftiger Person kann den Eigenanteil zusätzlich senken.

So gehst du vor (empfohlene Reihenfolge)

  1. Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung (Schiene, Sitz, Strom, Montage, Abnahme)
  2. Kontakt zur Wohnraumförderstelle/NRW.BANK und – falls vorgesehen – Hausbank einbinden
  3. Unterlagen zusammenstellen (siehe Vordruck) und Antrag einreichen
  4. Bewilligung abwarten; danach Auftrag erteilen
  5. Einbau, Abnahmeprotokoll, Rechnung – Nachweise für Auszahlung/Erstattung

Vordruck „Beantragung NRW.BANK – Barrierefreiheit“

Unterlagenliste

  • Personen- und Objektdaten (Eigentum oder Mietobjekt mit Zustimmung)
  • Nachweis Bedarf: Pflegegradbescheid oder medizinische Begründung (falls vorhanden)
  • Treppenlift-Angebot mit Fotos/Skizzen (Start, Wende/Podest, Ziel, Parkposition, Steckdose)
  • Kurzbegründung: Sicherer Etagenwechsel, Erhalt der Selbstständigkeit, Entlastung der Pflegeperson

Musteranschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Förderung eines barriere­reduzierenden Umbaus (Treppenlift)
im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen über die NRW.BANK.
Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid,
Eigentums-/Mietnachweis mit Zustimmung sowie weitere geforderte Unterlagen.

Begründung: Der Treppenlift ermöglicht den sicheren Etagenwechsel und erhält
die Selbstständigkeit im Wohnumfeld.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Hinweis: Je nach Programm erfolgt die Abwicklung über Wohnraumförderstelle/NRW.BANK und/oder Hausbank. Den aktuellen Ablauf stets vorab klären.

Beispiele – Orientierung für die Finanzierung

SzenarioKostenPflegekasseLand/KommunalKredit (optional)Eigenanteil
Gerade innen3.400 €4.000 €0 €
Kurve innen8.200 €4.000 €1.500 €Kredit2.700 €
Außen6.200 €4.000 €1.000 €1.200 €

Beispiele zur Orientierung. Reale Werte nach Richtlinie, Aufmaß und Bescheid.

Wichtige Hinweise

Programmstand

Förderdetails wie Zins, Höchstbeträge und Fristen regelmäßig prüfen.

Kombination

Zuschüsse können angerechnet werden. Bedingungen je Richtlinie beachten.

Rechtsanspruch

Kein Rechtsanspruch. Bewilligung im Rahmen verfügbarer Mittel und Richtlinien.

FAQ – NRW.BANK Wohnraumförderung (NRW)

Fördert die NRW.BANK Treppenlifte?
Treppenlifte zählen zu barriere­reduzierenden Maßnahmen und können im Rahmen der Wohnraumförderung förderfähig sein – programmspezifische Richtlinien prüfen.
Wie kombiniere ich Pflegekasse und Landesmittel?
Pflegekassenzuschuss separat beantragen; Anrechnung im Landesprogramm klären; Kredit kann ergänzen.
Wo reiche ich den Antrag ein?
Je nach Programm über Wohnraumförderstelle/NRW.BANK und/oder im Hausbankprinzip über deine Bank.

Glossar – kurz erklärt

Hausbankprinzip

Antragstellung und Abwicklung über die eigene Bank; Förderbank refinanziert oder verbilligt.

Barrierearme Modernisierung

Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (Treppen, Bad, Zugang).

Abnahme

Dokumentierte Übergabe mit Funktionsfahrten; Grundlage für Auszahlung.

Ihr Ansprechpartner
Sabine Schulz

Sabine Schulz

Treppenlift-Berater

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