Treppen & Zugang
- Treppenlift innen/außen
- Plattform- oder Hublift bei Rollstuhl
- Handläufe, Türverbreiterungen
Der Freistaat Sachsen unterstützt barrierearme Umbauten im Bestand. Hier findest du den kompakten Überblick: Kontakt, Fakten, förderfähige Maßnahmen wie Treppenlifte, der formale Ablauf und ein Vordruck für die Beantragung.
Die Sächsische Aufbaubank bündelt Programme, mit denen barrierearme Modernisierungen in Bestandswohnungen und -häusern finanziert werden. Im Fokus stehen das Überwinden von Stufen und Geschossen durch Treppenlifte innen und außen, Rollstuhl-Plattform- oder Hublifte, Türverbreiterungen, Handläufe, bodengleiche Duschen sowie barrierearme Zugänge im Außenbereich. Je nach Richtlinie erfolgt die Unterstützung als Zuschuss, zinsverbilligtes Darlehen oder als Kombination. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen, Einkommens- und Objektvoraussetzungen sowie die korrekte Reihenfolge: Zuerst ein Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung, anschließend Antragstellung und erst nach Bewilligung die Beauftragung.
In der Praxis wird die Landesförderung häufig mit dem Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombiniert; ergänzend kommen kommunale Programme oder ein Kredit für barrierereduzierendes Umbauen in Betracht. Für eine zügige Bearbeitung sollten Unterlagen vollständig sein: Angebot mit klaren Positionen und Fotos oder Skizzen zur Treppensituation, kurze Begründung des Bedarfs sowie Nachweise zum Objekt; in Mietobjekten zusätzlich die Vermieterzustimmung. Nach Bewilligung folgen Einbau, Abnahmeprotokoll und Rechnung als Auszahlungsnachweise. Diese Seite bündelt die praxisrelevanten Eckpunkte für Sachsen: Kontaktwege, Faktentabelle, typische förderfähige Maßnahmen, ein schlanker Ablaufplan sowie ein Vordruck für die Beantragung. Bitte prüfe vor Einreichung den aktuellen Programmstand, da Richtlinien und Budgets fortgeschrieben werden.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – SAB
Gerberstraße 5
04105 Leipzig
Kontaktkanäle: Servicecenter laut Programmleitfaden; viele Linien im Hausbankprinzip über die eigene Bank.
Für zahlreiche Programmlinien sind die örtlichen Wohnraumförderstellen zentrale Ansprechpartner, etwa zur Einkommensprüfung und Objektlage. Zuständige Stelle bei Kommune bzw. Kreis erfragen.
Aspekt | Kurzinfo |
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Förderziel | Barrierereduzierung im Bestand, u. a. Treppenlift, Badumbau, Türen, Wege |
Förderart | Zuschuss und/oder zinsgünstiges Darlehen – je Richtlinie |
Zielgruppe | Eigennutzer; teils auch Vermieter – Details programmabhängig |
Kombination | Pflegekasse, kommunale Mittel; Kredit ergänzend möglich |
Antragsweg | Wohnraumförderstelle/SAB und/oder Hausbank; Angebot & Nachweise beilegen |
Konditionen, Höchstbeträge, Bagatellgrenzen und Fristen programmabhängig; aktuellen Stand vor Antrag prüfen.
Selbstgenutztes Wohneigentum in Sachsen; Einkommens- und Richtlinienvorgaben beachten.
Förderfähige Anpassungen zur Barrierereduzierung im Bestand; mietrechtliche Vorgaben beachten.
Pflegekassenzuschuss bis 4.000 Euro je pflegebedürftiger Person kann den Eigenanteil zusätzlich senken.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Förderung eines barrierereduzierenden Umbaus (Treppenlift) im Rahmen der sächsischen Wohnraumanpassung über die Wohnraumförderstelle bzw. SAB. Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid, Eigentums-/Mietnachweis mit Zustimmung sowie weitere geforderte Unterlagen. Begründung: Der Treppenlift ermöglicht den sicheren Etagenwechsel und erhält die Selbstständigkeit im Wohnumfeld. Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Szenario | Kosten | Pflegekasse | Land/Kommunal | Kredit (optional) | Eigenanteil |
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Gerade innen | 3.400 € | 4.000 € | – | – | 0 € |
Kurve innen | 8.200 € | 4.000 € | 1.500 € | Kredit | 2.700 € |
Außen | 6.200 € | 4.000 € | 1.000 € | – | 1.200 € |
Beispiele zur Orientierung. Reale Werte nach Richtlinie, Aufmaß und Bescheid.
Förderdetails wie Zins, Höchstbeträge und Fristen regelmäßig prüfen.
Zuschüsse können angerechnet werden. Bedingungen je Richtlinie beachten.
Kein Rechtsanspruch. Bewilligung im Rahmen verfügbarer Mittel und Richtlinien.
Antragstellung und Abwicklung über die eigene Bank; Förderbank refinanziert oder verbilligt.
Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Bestand.
Dokumentierte Übergabe mit Funktionsfahrten; Grundlage für Auszahlung.