Voraussetzungen
- Pflegegrad 1–5 liegt vor (Bescheid)
- Treppenlift verbessert Selbstständigkeit oder entlastet Pflegeperson
- Maßnahme im Wohnumfeld erforderlich (innen/außen, Eigentum oder Miete)
Mietobjekt: Zustimmung Vermieter nötig; Rückbau kann vereinbart werden.