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Wohnraumförderung Bayern – Barrierefreiheit & Treppenlift

Bayern fördert barriere­reduzierende Umbauten wie Treppenlifte über Landesprogramme. Hier findest du den schnellen Überblick: Kontakt, Fakten, förderfähige Maßnahmen, Ablauf und einen Vordruck für die Beantragung.

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Was die Wohnraumförderung in Bayern leistet

Die Wohnraumförderung des Freistaats Bayern unterstützt die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum – dazu zählen Maßnahmen zum Überwinden von Stufen und Geschossen, also auch Treppenlifte in Innen- und Außenbereichen. In der Praxis erfolgt die Förderung je nach Programmlinie als leistungsfreies Darlehen (im Ergebnis Zuschuss) oder als zinsgünstige Finanzierung, häufig unter Einbindung der BayernLabo als Förderinstitut sowie der kommunalen Wohnraumförderstellen. Maßgeblich sind Programm- und Einkommensgrenzen nach Bayerischem Wohnraumförderungsrecht sowie die Einhaltung der richtigen Reihenfolge: zunächst ein klares Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung, danach Antragstellung und erst nach Bewilligung die Beauftragung. Förderungen lassen sich in vielen Fällen sinnvoll kombinieren, zum Beispiel Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeld­verbessernde Maßnahmen und Landes-/Kommunalprogramme; zusätzlich kann ein KfW-Kredit zur Finanzierung eingesetzt werden. Wichtig: Programme und Konditionen werden regelmäßig fortgeschrieben, manche Mittel sind kontingentiert. Diese Seite bündelt die praxisrelevanten Eckpunkte für Bayern: verlässliche Kontaktwege, kompakte Faktentabelle, typische förderfähige Arbeiten, ein schlanker Schritt-für-Schritt-Ablauf und ein Vordruck für die Beantragung. Prüfe vor Einreichung bitte den aktuellen Programmstand bei deiner Wohnraumförderstelle, der BayernLabo beziehungsweise deiner Hausbank.

Kontakt & Adresse – BayernLabo (Förderinstitut)

Hausanschrift

Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Brienner Straße 22
80333 München
Telefon: +49 89 2171-08
E-Mail: info@bayernlabo.de

Hinweis zur Antragstellung

Je nach Programm erfolgt die Beantragung über die Wohnraumförderstelle (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) und/oder im Hausbankprinzip über deine Bank. Für Einzelfragen hilft die kommunale Stelle vor Ort.

Wichtig: Unterlagen erst einreichen, danach Bewilligung abwarten. Beauftragung erst nach Bescheid.

Fakten kompakt (Stand stets prüfen)

AspektKurzinfo
FörderzielBehindertengerechte Anpassung von Wohnraum (u. a. Treppenlifte)
FörderartLeistungsfreies Darlehen bzw. zinsgünstige Finanzierung je Programmlinie
EinkommensgrenzenJa, nach BayWoFG/Programmbestimmungen (vor Antrag prüfen)
KombinationPflegekassenzuschuss, ggf. kommunale Mittel, KfW-Kredit
AntragswegWohnraumförderstelle (Landratsamt/kreisfreie Stadt) und/oder Hausbank

Konditionen (Höchstbeträge, Laufzeiten, Bagatellgrenzen) programmabhängig; aktuelle Richtlinien beachten.

Typische förderfähige Maßnahmen

Treppen & Zugang

  • Treppenlift innen/außen
  • Plattform- oder Hublift (Rollstuhl)
  • Handläufe, Türverbreiterungen

Bad & Bewegung

  • Bodengleiche Dusche, Halte-/Stützsysteme
  • Barrierearme Sanitärobjekte
  • Rutschhemmende Beläge

Außenbereich

  • Stufenrampen, Podeste
  • Wetter-/Ablaufschutz
  • Barrierearme Wegeführung

So gehst du vor (empfohlene Reihenfolge)

  1. Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung (Schiene, Sitz, Strom, Montage, Abnahme)
  2. Erstkontakt Wohnraumförderstelle und/oder Hausbank; Programmlinie verifizieren
  3. Unterlagen zusammenstellen (siehe Vordruck) und Antrag einreichen
  4. Bewilligung abwarten → dann Auftrag erteilen
  5. Einbau, Abnahmeprotokoll, Rechnung → Nachweis zur Auszahlung

Vordruck „Beantragung Wohnraumförderung Bayern“

Unterlagenliste

  • Personen- und Objektdaten, ggf. Eigentumsnachweis oder Mietvertrag mit Zustimmung
  • Pflegegrad-Bescheid (falls Kombination mit Pflegekasse geplant)
  • Treppenlift-Angebot (Fix-Leistung) mit Fotos/Skizzen (Start, Wende/Podest, Ziel, Parkposition, Steckdose)
  • Kurzbegründung: sicherer Etagenwechsel, Erhalt der Selbstständigkeit, Entlastung Pflegeperson

Musteranschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Förderung eines barriere­reduzierenden Umbaus (Treppenlift) im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung.
Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid, Zustimmungen/Nachweise.

Begründung: Der Treppenlift ermöglicht einen sicheren Etagenwechsel und erhält die Selbstständigkeit im Wohnumfeld.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Hinweis: Je nach Kommune erfolgt die Abwicklung über die Wohnraumförderstelle vor Ort; Darlehensvarianten laufen im Hausbankprinzip über deine Bank in Verbindung mit BayernLabo.

Wichtige Hinweise

Einkommensgrenzen

Förderfähig nur unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenzen (BayWoFG).

Rechtsanspruch

Kein Rechtsanspruch; Bewilligung innerhalb verfügbarer Mittel und Richtlinien.

Kombination

Pflegezuschuss, Kommunalprogramme und KfW-Kredit können den Eigenanteil senken.

Ihr Ansprechpartner
Elke Viehweg

Elke Viehweg

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