Treppen & Zugang
- Treppenlift innen/außen
- Plattform- oder Hublift (Rollstuhl)
- Handläufe, Türverbreiterungen
Bayern fördert barrierereduzierende Umbauten wie Treppenlifte über Landesprogramme. Hier findest du den schnellen Überblick: Kontakt, Fakten, förderfähige Maßnahmen, Ablauf und einen Vordruck für die Beantragung.
Die Wohnraumförderung des Freistaats Bayern unterstützt die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum – dazu zählen Maßnahmen zum Überwinden von Stufen und Geschossen, also auch Treppenlifte in Innen- und Außenbereichen. In der Praxis erfolgt die Förderung je nach Programmlinie als leistungsfreies Darlehen (im Ergebnis Zuschuss) oder als zinsgünstige Finanzierung, häufig unter Einbindung der BayernLabo als Förderinstitut sowie der kommunalen Wohnraumförderstellen. Maßgeblich sind Programm- und Einkommensgrenzen nach Bayerischem Wohnraumförderungsrecht sowie die Einhaltung der richtigen Reihenfolge: zunächst ein klares Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung, danach Antragstellung und erst nach Bewilligung die Beauftragung. Förderungen lassen sich in vielen Fällen sinnvoll kombinieren, zum Beispiel Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Landes-/Kommunalprogramme; zusätzlich kann ein KfW-Kredit zur Finanzierung eingesetzt werden. Wichtig: Programme und Konditionen werden regelmäßig fortgeschrieben, manche Mittel sind kontingentiert. Diese Seite bündelt die praxisrelevanten Eckpunkte für Bayern: verlässliche Kontaktwege, kompakte Faktentabelle, typische förderfähige Arbeiten, ein schlanker Schritt-für-Schritt-Ablauf und ein Vordruck für die Beantragung. Prüfe vor Einreichung bitte den aktuellen Programmstand bei deiner Wohnraumförderstelle, der BayernLabo beziehungsweise deiner Hausbank.
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Brienner Straße 22
80333 München
Telefon: +49 89 2171-08
E-Mail: info@bayernlabo.de
Je nach Programm erfolgt die Beantragung über die Wohnraumförderstelle (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) und/oder im Hausbankprinzip über deine Bank. Für Einzelfragen hilft die kommunale Stelle vor Ort.
Aspekt | Kurzinfo |
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Förderziel | Behindertengerechte Anpassung von Wohnraum (u. a. Treppenlifte) |
Förderart | Leistungsfreies Darlehen bzw. zinsgünstige Finanzierung je Programmlinie |
Einkommensgrenzen | Ja, nach BayWoFG/Programmbestimmungen (vor Antrag prüfen) |
Kombination | Pflegekassenzuschuss, ggf. kommunale Mittel, KfW-Kredit |
Antragsweg | Wohnraumförderstelle (Landratsamt/kreisfreie Stadt) und/oder Hausbank |
Konditionen (Höchstbeträge, Laufzeiten, Bagatellgrenzen) programmabhängig; aktuelle Richtlinien beachten.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Förderung eines barrierereduzierenden Umbaus (Treppenlift) im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung. Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid, Zustimmungen/Nachweise. Begründung: Der Treppenlift ermöglicht einen sicheren Etagenwechsel und erhält die Selbstständigkeit im Wohnumfeld. Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Förderfähig nur unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenzen (BayWoFG).
Kein Rechtsanspruch; Bewilligung innerhalb verfügbarer Mittel und Richtlinien.
Pflegezuschuss, Kommunalprogramme und KfW-Kredit können den Eigenanteil senken.