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Pflegegrad 1–5

Zuschuss Treppenlift Pflegegrad: bis 4.180 € je Person – Anspruch, Antrag, Beispiele

Alles, was du für den Zuschuss der Pflegekasse wissen musst: Anspruchsvoraussetzungen, Unterlagen, Mustertexte, Kombinationsmöglichkeiten und ein farbiger Eigenanteil-Rechner.

Treppenlift Zuschuss Pflegegrad 1–5 – 4.180 €

Was bedeutet „Zuschuss Treppenlift Pflegegrad 1–5“ konkret?

Der Zuschuss für einen Treppenlift ist eine Leistung der Pflegeversicherung im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Seit 2025 liegt die Obergrenze bei bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, können die Zuschüsse kumuliert werden (z. B. zwei Personen ⇒ bis 8.360 €). Gezahlt wird jedoch niemals mehr als die tatsächlichen Kosten der Maßnahme. Die Pflegekasse betrachtet damit nicht den „Lift als Produkt“, sondern die funktionale Anpassung des Wohnumfelds, die den sicheren Etagenwechsel wiederherstellt oder die Pflegeperson spürbar entlastet.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Zuerst Antrag mit Angebot und Begründung einreichen, erst nach Bewilligung beauftragen. Wer umzieht oder später eine andere Maßnahme benötigt, kann erneut beantragen. Und: Der Zuschuss ist unabhängig davon, ob der Lift neu, gebraucht oder gemietet wird – entscheidend ist der Nutzen.

Merksatz: Pflegekasse zahlt bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person pro Maßnahme. Mehr Gesamtsumme erreichst du durch Kumulierung im Haushalt oder durch weitere Programme (Land/Kommunen) – nicht durch eine „höhere Pflegekasse“.

Höhe des Zuschusses & Kumulierung

PflegegradMax. Zuschuss je PersonHaushalt (PG-Personen)Kumuliert möglich (Deckel = Kosten)
PG 1bis 4.180 €14.180 €
PG 2–5bis 4.180 €28.360 €
PG 2–5bis 4.180 €312.540 €
PG 2–5bis 4.180 €416.720 €

Die Pflegekasse erstattet höchstens die Maßnahmekosten. Kumulierung setzt mehrere PG-Personen im selben Haushalt voraus.

Voraussetzungen: Wann wird bewilligt?

Grundlage ist ein Pflegegrad (PG 1–5). Die Maßnahme muss erforderlich sein, um die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhalten/verbessern oder die Pflegeperson zu entlasten. Das ist bei Treppenliften praktisch dann erfüllt, wenn ohne Lift der Etagenwechsel nur unter erheblicher Sturzgefahr, gar nicht oder nur mit hohem Personalaufwand möglich ist. Der Einbau muss sich auf das Wohnumfeld beziehen (Innen-/Außentreppe im häuslichen Bereich). Bei Mietobjekten ist die Zustimmung des Vermieters nötig; ein Rückbau kann vereinbart werden. Wichtig: Der Antrag wird vor dem Auftrag eingereicht – rückwirkende Bewilligungen sind die Ausnahme.

Unterlagen für den Antrag (kompakt)

  • Pflegegrad-Bescheid (Kopie)
  • Angebot mit Fix-Leistungsbeschreibung (Schiene, Lift, Strom, Montage, Abnahme)
  • Fotos/Skizzen: Start, Engstelle/Wende, Ziel, Parkposition
  • Kurzbegründung (2–4 Sätze)
  • Mietobjekt: Vermieterzustimmung
Tipp: Eine sachliche Kurzbegründung reicht – keine Romane. Wichtig sind Funktion (Etagenwechsel) und Entlastung (Pflegeperson).

Begründung (Mustertext)

Aufgrund Pflegegrad [X] ist ein sicherer Etagenwechsel ohne Treppenlift nicht möglich.
Der Lift erhält meine Selbstständigkeit und entlastet die Pflegeperson erheblich.
Angebot und Fotos der Treppe sind beigefügt.

Ablauf: Von der Idee bis zur Auszahlung

Der Prozess ist einfacher, als viele denken. Zuerst lässt du dir ein Angebot mit Fix-Leistungen erstellen – wichtig für Vergleichbarkeit und die Prüfung der Pflegekasse. Mit Fotos/Skizzen wird klar, wo Parkposition und Strom liegen. Dann reichst du den Antrag ein. Die Kasse vergibt ein Aktenzeichen; manchmal folgt eine Begutachtung. Nach dem Bescheid wird beauftragt, eingebaut und abgenommen (Funktionsfahrt, Klemmschutz/Not-Stopp/Gurt, Protokoll). Zum Schluss reichst du Rechnung & Abnahmeprotokoll ein – die Auszahlung erfolgt gemäß Bescheid.

Beispiele (netto)

MaßnahmeKostenZuschussKombiEigenanteil
Sitzlift gerade3.400 €4.180 € (1×PG)0 €
Sitzlift Kurve8.200 €4.180 €+ 1.500 € Land2.520 €
Hublift außen10.700 €4.180 €+ 2.000 € Land4.520 €
Plattform Kurve14.900 €8.360 € (2×PG)6.540 €

Werte dienen der Orientierung; maßgeblich sind Angebot, Bescheid und Programmtexte vor Ort.

Eigenanteil-Rechner (Pflegekasse 4.180 €)

Max. Pflegekasse pro Person: 4.180 €. Ergebnis = Kosten − (4.180 × Personen, begrenzt auf Kosten) − weitere Zuschüsse.

Kombinationen: Länder/Kommunen & KfW

Länderprogramme

Zusätzliche Zuschüsse/Darlehen. Anrechnung und Fristen beachten.

Kommunale Förderung

Städtische/Landkreis-Töpfe; Unterlagen ähnlich zur Pflegekasse.

KfW-Kredit 159

Günstig finanzieren, wenn ein Eigenanteil bleibt.

Gut zu wissen: Zuschüsse dürfen addiert werden, wenn Programme das zulassen – die Pflegekasse wird nicht „gekürzt“, sie deckelt nur auf die Maßnahmekosten.

Welche Liftart passt zum Zuschuss?

Sitzlift

Innen, gerade/kurvig. Drehsitz & Sanftstart; häufigstes Szenario bei PG 1–5.

komfortabelleise

Plattformlift

Rollstuhl-geeignet (schräg/vertikal). Rampen/Türen, mehr Breite notwendig.

rollstuhlsicher

Hublift

0,2–1,5 m Hub an Eingängen/Podesten – innen/außen.

kurzer Hubwetterfest

Sonderfälle: Miete, gebraucht, Umzug

Miete

Rate + Einmalposten (Einbau/Abbau). Zuschuss grundsätzlich möglich – Unterlagen beilegen.

Gebraucht

Insbesondere bei geraden Treppen attraktiv. Bei Kurve: Antrieb gebraucht, Schiene meist neu.

Umzug/zweite Maßnahme

Bei neuem Bedarf/Umzug: erneuter Antrag möglich (Maßnahmebezogenheit).

Häufige Fehler – schnell vermeiden

Riskant: Auftrag vor Bewilligung. Rückwirkend wird selten erstattet.
Besser: Angebot + Begründung + Fotos → Antrag → Bewilligung → Einbau → Abnahme → Erstattung.

Begutachtung – worauf achten?

  • Sturzrisiko/Etagenwechsel konkret schildern (nicht allgemein).
  • Pflegeperson einbinden, Transfers/Belastung benennen.
  • Fotos/Skizzen griffbereit.

Fristen, Bescheid & Widerspruch

Der Bescheid enthält Fristen (Gültigkeit/Umsetzungsfenster). Kommt es zu einer Ablehnung, kann ein Widerspruch helfen – Frist wahren, Begründung nachschieben (z. B. Sturzereignisse, neue Fotos, fachliche Stellungnahme).

Steuerliche Hinweise

Eigenanteile können ggf. als außergewöhnliche Belastungen oder als haushaltsnahe Dienstleistungen wirken – individuelle Beratung empfohlen.

Alles mitnehmen

Speichere diese Seite als PDF (Strg/Cmd+P) oder kopiere die Mustertexte. Für deinen Antrag brauchst du Angebot, Fotos/Skizzen und den PG-Bescheid.

Schnelle Antworten (Kurz)

Wie hoch?

Bis 4.180 € je Person; kumuliert im Haushalt.

Was gilt als Maßnahme?

Umbau/Anpassung des Wohnumfelds (z. B. Treppenlift).

Wer stellt den Antrag?

Die pflegebedürftige Person (bzw. Vertretung).

Praxis: Wo Anträge scheitern – und wie du souverän bleibst

Die häufigsten Stolpersteine sind banal: fehlende Fotos, fehlende Fix-Leistungen im Angebot, unklare Begründungen („Treppensteigen ist schwer“) und die verwechselte Reihenfolge (erst Auftrag, dann Antrag). Das lässt sich vermeiden. Benenne die Funktionslücke (Etagenwechsel), lege ein sauberes Angebot mit Schiene/Lift/Montage/Strom/Abnahme bei und dokumentiere die Treppensituation. Kurz & sachlich gewinnt. Wenn der Alltag drängt, bleib trotzdem bei der Reihenfolge – rückwirkend wird selten bewilligt. Und vergiss die Parkposition mit Strom nicht: Der beste Akku lädt nur zuverlässig, wenn der Ladekontakt sauber sitzt.

FAQ – Zuschuss Treppenlift (PG 1–5)

Gilt die 4.180-€-Grenze für alle Pflegegrade gleich?
Ja. Die Obergrenze ist personengebunden, nicht PG-abhängig. Entscheidend ist der funktionale Nutzen.
Kann ich Miete oder gebraucht mit dem Zuschuss kombinieren?
Ja, die Pflegekasse fördert die Maßnahme. Ob neu, gebraucht oder gemietet, ist zweitrangig – der Nutzen zählt.
Wie weise ich die Notwendigkeit nach?
Kurzbegründung + Fotos/Skizzen reichen oft. Bei Bedarf Stellungnahme der Pflegeberatung/Ärztin.
Wird der Zuschuss besteuert?
Pflegekassen-Zuschüsse sind zweckgebunden; steuerliche Bewertung im Einzelfall mit Beratung klären.
Wie oft kann ich den Zuschuss nutzen?
Die Leistung ist maßnahmebezogen: Bei neuem Bedarf (z. B. Umzug, Umbau) ist ein erneuter Antrag möglich.