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Zusätzliche Zuschüsse/Darlehen. Anrechnung und Fristen beachten.
Alles, was du für den Zuschuss der Pflegekasse wissen musst: Anspruchsvoraussetzungen, Unterlagen, Mustertexte, Kombinationsmöglichkeiten und ein farbiger Eigenanteil-Rechner.
Der Zuschuss für einen Treppenlift ist eine Leistung der Pflegeversicherung im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Seit 2025 liegt die Obergrenze bei bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, können die Zuschüsse kumuliert werden (z. B. zwei Personen ⇒ bis 8.360 €). Gezahlt wird jedoch niemals mehr als die tatsächlichen Kosten der Maßnahme. Die Pflegekasse betrachtet damit nicht den „Lift als Produkt“, sondern die funktionale Anpassung des Wohnumfelds, die den sicheren Etagenwechsel wiederherstellt oder die Pflegeperson spürbar entlastet.
Entscheidend ist die Reihenfolge: Zuerst Antrag mit Angebot und Begründung einreichen, erst nach Bewilligung beauftragen. Wer umzieht oder später eine andere Maßnahme benötigt, kann erneut beantragen. Und: Der Zuschuss ist unabhängig davon, ob der Lift neu, gebraucht oder gemietet wird – entscheidend ist der Nutzen.
Pflegegrad | Max. Zuschuss je Person | Haushalt (PG-Personen) | Kumuliert möglich (Deckel = Kosten) |
---|---|---|---|
PG 1 | bis 4.180 € | 1 | 4.180 € |
PG 2–5 | bis 4.180 € | 2 | 8.360 € |
PG 2–5 | bis 4.180 € | 3 | 12.540 € |
PG 2–5 | bis 4.180 € | 4 | 16.720 € |
Die Pflegekasse erstattet höchstens die Maßnahmekosten. Kumulierung setzt mehrere PG-Personen im selben Haushalt voraus.
Grundlage ist ein Pflegegrad (PG 1–5). Die Maßnahme muss erforderlich sein, um die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhalten/verbessern oder die Pflegeperson zu entlasten. Das ist bei Treppenliften praktisch dann erfüllt, wenn ohne Lift der Etagenwechsel nur unter erheblicher Sturzgefahr, gar nicht oder nur mit hohem Personalaufwand möglich ist. Der Einbau muss sich auf das Wohnumfeld beziehen (Innen-/Außentreppe im häuslichen Bereich). Bei Mietobjekten ist die Zustimmung des Vermieters nötig; ein Rückbau kann vereinbart werden. Wichtig: Der Antrag wird vor dem Auftrag eingereicht – rückwirkende Bewilligungen sind die Ausnahme.
Aufgrund Pflegegrad [X] ist ein sicherer Etagenwechsel ohne Treppenlift nicht möglich. Der Lift erhält meine Selbstständigkeit und entlastet die Pflegeperson erheblich. Angebot und Fotos der Treppe sind beigefügt.
Der Prozess ist einfacher, als viele denken. Zuerst lässt du dir ein Angebot mit Fix-Leistungen erstellen – wichtig für Vergleichbarkeit und die Prüfung der Pflegekasse. Mit Fotos/Skizzen wird klar, wo Parkposition und Strom liegen. Dann reichst du den Antrag ein. Die Kasse vergibt ein Aktenzeichen; manchmal folgt eine Begutachtung. Nach dem Bescheid wird beauftragt, eingebaut und abgenommen (Funktionsfahrt, Klemmschutz/Not-Stopp/Gurt, Protokoll). Zum Schluss reichst du Rechnung & Abnahmeprotokoll ein – die Auszahlung erfolgt gemäß Bescheid.
Maßnahme | Kosten | Zuschuss | Kombi | Eigenanteil |
---|---|---|---|---|
Sitzlift gerade | 3.400 € | 4.180 € (1×PG) | – | 0 € |
Sitzlift Kurve | 8.200 € | 4.180 € | + 1.500 € Land | 2.520 € |
Hublift außen | 10.700 € | 4.180 € | + 2.000 € Land | 4.520 € |
Plattform Kurve | 14.900 € | 8.360 € (2×PG) | – | 6.540 € |
Werte dienen der Orientierung; maßgeblich sind Angebot, Bescheid und Programmtexte vor Ort.
Max. Pflegekasse pro Person: 4.180 €. Ergebnis = Kosten − (4.180 × Personen, begrenzt auf Kosten) − weitere Zuschüsse.
Zusätzliche Zuschüsse/Darlehen. Anrechnung und Fristen beachten.
Städtische/Landkreis-Töpfe; Unterlagen ähnlich zur Pflegekasse.
Günstig finanzieren, wenn ein Eigenanteil bleibt.
Innen, gerade/kurvig. Drehsitz & Sanftstart; häufigstes Szenario bei PG 1–5.
Rollstuhl-geeignet (schräg/vertikal). Rampen/Türen, mehr Breite notwendig.
0,2–1,5 m Hub an Eingängen/Podesten – innen/außen.
Rate + Einmalposten (Einbau/Abbau). Zuschuss grundsätzlich möglich – Unterlagen beilegen.
Insbesondere bei geraden Treppen attraktiv. Bei Kurve: Antrieb gebraucht, Schiene meist neu.
Bei neuem Bedarf/Umzug: erneuter Antrag möglich (Maßnahmebezogenheit).
Der Bescheid enthält Fristen (Gültigkeit/Umsetzungsfenster). Kommt es zu einer Ablehnung, kann ein Widerspruch helfen – Frist wahren, Begründung nachschieben (z. B. Sturzereignisse, neue Fotos, fachliche Stellungnahme).
Eigenanteile können ggf. als außergewöhnliche Belastungen oder als haushaltsnahe Dienstleistungen wirken – individuelle Beratung empfohlen.
Speichere diese Seite als PDF (Strg/Cmd+P) oder kopiere die Mustertexte. Für deinen Antrag brauchst du Angebot, Fotos/Skizzen und den PG-Bescheid.
Bis 4.180 € je Person; kumuliert im Haushalt.
Umbau/Anpassung des Wohnumfelds (z. B. Treppenlift).
Die pflegebedürftige Person (bzw. Vertretung).
Die häufigsten Stolpersteine sind banal: fehlende Fotos, fehlende Fix-Leistungen im Angebot, unklare Begründungen („Treppensteigen ist schwer“) und die verwechselte Reihenfolge (erst Auftrag, dann Antrag). Das lässt sich vermeiden. Benenne die Funktionslücke (Etagenwechsel), lege ein sauberes Angebot mit Schiene/Lift/Montage/Strom/Abnahme bei und dokumentiere die Treppensituation. Kurz & sachlich gewinnt. Wenn der Alltag drängt, bleib trotzdem bei der Reihenfolge – rückwirkend wird selten bewilligt. Und vergiss die Parkposition mit Strom nicht: Der beste Akku lädt nur zuverlässig, wenn der Ladekontakt sauber sitzt.