Bei Eigenkauf haftet zunächst der Verkäufer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (zwei Jahre, bei Gebrauchtgeräten ein Jahr). Danach sind Wartungsverträge entscheidend. Bei gemieteten Liften liegt die Pflicht zur Instandhaltung in der Regel beim Anbieter. Prüfen Sie daher die Vertragsbedingungen genau.
Mehr Informationen zu Rechten und Pflichten finden Sie im Ratgeber Treppenlift Garantie & Ersatzteile.
Richtwerte ohne Gewähr. Für Ihre Situation hilft eine persönliche Beratung.
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