Wenn der Schaden durch unsachgemäße Nutzung oder Dritte entsteht, greift meist die private Haftpflicht. Bei technischer Fehlfunktion ist dagegen die Herstellergarantie oder eine separate Geräteversicherung zuständig. Wichtig: Den Schaden sofort dokumentieren (Fotos, Seriennummer, Datum) und keine Reparatur ohne Rücksprache beauftragen.
Grundlagen und Beispiele: Treppenlift & Versicherung.
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