Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?
Kurz gesagt: in der Regel nein. Trotzdem führt der Weg oft über Ihre Krankenkasse, denn dort sitzt auch die Pflegekasse. Hier klären wir, wer wirklich zahlt.
- Krankenkasse und Pflegekasse sauber getrennt
- Antrag an der richtigen Stelle
- Hilfe beim Zuschuss
Krankenkassezahlt in der Regel nicht
Pflegekassebis 4.180 € je Person
Pflegegrad 1–5Voraussetzung
Antragvor dem Auftrag
Die Antwort
Die Krankenkasse übernimmt einen Treppenlift in der Regel nicht, weil er nicht als medizinisches Hilfsmittel gilt. Zuständig ist die Pflegekasse. Sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt, aber ein eigener Träger. Mit Pflegegrad zahlt sie bis zu 4.180 € je Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Stand: November 2026. Redaktion Regional-Treppenlift. Richtwerte ohne Gewähr.
Wer ist zuständig?
| Krankenkasse | in der Regel kein Zuschuss |
|---|---|
| Pflegekasse | bis 4.180 € je Person |
| Pflegegrad | 1 bis 5 |
| Anschrift | meist gleich wie Krankenkasse |
| Antrag | vor dem Auftrag |
Wer zahlt in welcher Lage?
| Ihre Situation | Mögliche Stelle |
|---|---|
| Pflegegrad liegt vor | Pflegekasse, bis 4.180 € je Person |
| Kein Pflegegrad, Umbau gewünscht | KfW-Kredit 159, Landesprogramme |
| Arbeits- oder Wegeunfall | Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse |
| Unfall mit fremder Schuld | Haftpflichtversicherung des Verursachers, im Einzelfall |
| Geringes Einkommen | Sozialamt, z. B. Hilfe zur Pflege |
| Behinderung und Teilhabe | Eingliederungshilfe, im Einzelfall |
Keine Rechtsberatung. Lassen Sie sich im Zweifel kostenlos beim Pflegestützpunkt oder von Ihrer Kasse nach § 7a SGB XI beraten.
So gehen Sie vor
- 1
Anrufen
Sagen Sie: „Ich möchte einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bei der Pflegekasse beantragen.“
- 2
Pflegegrad klären
Falls noch keiner vorliegt, beantragen Sie ihn zuerst.
- 3
Angebot beilegen
Reichen Sie ein Angebot mit kurzer Begründung ein.
- 4
Bewilligung abwarten
Erteilen Sie erst danach den Auftrag und reichen Sie später die Rechnung ein.
Häufige Fragen zur Krankenkasse

Kann mein Arzt den Treppenlift verschreiben?
Ein Rezept hilft hier nicht, weil der Treppenlift kein Hilfsmittel der Krankenkasse ist. Eine ärztliche Bestätigung kann den Antrag bei der Pflegekasse aber stützen.
Ich bin privat versichert. Was gilt dann?
Für die private Pflegepflichtversicherung gelten vergleichbare Regeln. Fragen Sie Ihren Versicherer vor dem Auftrag.
Gibt es Zuschüsse ohne Pflegegrad?
Nicht von der Pflegekasse. Prüfen Sie Landesprogramme, den KfW-Kredit und andere Träger.
Muss ich den Antrag getrennt stellen?
Ja, an die Pflegekasse. Sie erreichen diese meist über Ihre Krankenkasse, bitte nennen Sie aber ausdrücklich die Pflegekasse.
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Quellen: Bundesgesundheitsministerium, pflege.de. Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Klären wir, wer bei Ihnen zahlt.
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Auch wenn Sie für Ihre Eltern anfragen.

