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Frau auf einem Sitzlift

Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?

Kurz gesagt: in der Regel nein. Trotzdem führt der Weg oft über Ihre Krankenkasse, denn dort sitzt auch die Pflegekasse. Hier klären wir, wer wirklich zahlt.

  • Krankenkasse und Pflegekasse sauber getrennt
  • Antrag an der richtigen Stelle
  • Hilfe beim Zuschuss
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Krankenkassezahlt in der Regel nicht

Pflegekassebis 4.180 € je Person

Pflegegrad 1–5Voraussetzung

Antragvor dem Auftrag

Die Antwort

Die Krankenkasse übernimmt einen Treppenlift in der Regel nicht, weil er nicht als medizinisches Hilfsmittel gilt. Zuständig ist die Pflegekasse. Sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt, aber ein eigener Träger. Mit Pflegegrad zahlt sie bis zu 4.180 € je Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Stand: November 2026. Redaktion Regional-Treppenlift. Richtwerte ohne Gewähr.

Wer ist zuständig?

Krankenkassein der Regel kein Zuschuss
Pflegekassebis 4.180 € je Person
Pflegegrad1 bis 5
Anschriftmeist gleich wie Krankenkasse
Antragvor dem Auftrag

Wer zahlt in welcher Lage?

Ihre SituationMögliche Stelle
Pflegegrad liegt vorPflegekasse, bis 4.180 € je Person
Kein Pflegegrad, Umbau gewünschtKfW-Kredit 159, Landesprogramme
Arbeits- oder WegeunfallBerufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Unfall mit fremder SchuldHaftpflichtversicherung des Verursachers, im Einzelfall
Geringes EinkommenSozialamt, z. B. Hilfe zur Pflege
Behinderung und TeilhabeEingliederungshilfe, im Einzelfall

Keine Rechtsberatung. Lassen Sie sich im Zweifel kostenlos beim Pflegestützpunkt oder von Ihrer Kasse nach § 7a SGB XI beraten.

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anrufen

    Sagen Sie: „Ich möchte einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bei der Pflegekasse beantragen.“

  2. 2

    Pflegegrad klären

    Falls noch keiner vorliegt, beantragen Sie ihn zuerst.

  3. 3

    Angebot beilegen

    Reichen Sie ein Angebot mit kurzer Begründung ein.

  4. 4

    Bewilligung abwarten

    Erteilen Sie erst danach den Auftrag und reichen Sie später die Rechnung ein.

Unklar, wer bei Ihnen zahlt?

Wir klären am Telefon die ersten Fragen und erstellen das Angebot für die Kasse.

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Häufige Fragen zur Krankenkasse

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir beantworten sie gern persönlich und kostenfrei.

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Kann mein Arzt den Treppenlift verschreiben?

Ein Rezept hilft hier nicht, weil der Treppenlift kein Hilfsmittel der Krankenkasse ist. Eine ärztliche Bestätigung kann den Antrag bei der Pflegekasse aber stützen.

Ich bin privat versichert. Was gilt dann?

Für die private Pflegepflichtversicherung gelten vergleichbare Regeln. Fragen Sie Ihren Versicherer vor dem Auftrag.

Gibt es Zuschüsse ohne Pflegegrad?

Nicht von der Pflegekasse. Prüfen Sie Landesprogramme, den KfW-Kredit und andere Träger.

Muss ich den Antrag getrennt stellen?

Ja, an die Pflegekasse. Sie erreichen diese meist über Ihre Krankenkasse, bitte nennen Sie aber ausdrücklich die Pflegekasse.

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Quellen: Bundesgesundheitsministerium, pflege.de. Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Klären wir, wer bei Ihnen zahlt.

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Elke Viehweg
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