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Gibt es ein Rücktrittsrecht, wenn sich bauliche Probleme erst nach dem Aufmaß zeigen?

Kategorie: Betrieb, Wartung & Service · Aktualisiert: 19.04.2026

Wenn sich bauliche Probleme erst nach dem Aufmaß zeigen, sollte zunächst genau geklärt werden, worin das Problem besteht und welche Auswirkungen es auf Einbau, Sicherheit oder Kosten hat. Entscheidend ist, was im Angebot, in den Planungsunterlagen und in den vertraglichen Vereinbarungen festgehalten wurde. Gerade bei Sonderlösungen kann sich nachträglich herausstellen, dass zusätzliche Anpassungen notwendig werden.

Wichtig ist in solchen Fällen eine schriftliche und nachvollziehbare Abstimmung mit dem Anbieter. Niemand sollte sich allein auf mündliche Aussagen verlassen, wenn plötzlich neue technische oder bauliche Hürden auftauchen. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Planung finden Sie unter Treppenlift Einbau und Treppenarten.

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Elke Viehweg
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