Der Einbau bedarf der Zustimmung des Vermieters. Nach Auszug besteht Rückbaupflicht, es sei denn, der Vermieter übernimmt den Lift. Vereinbarungen dazu sollten schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Kosten können anteilig von der Pflegekasse getragen werden.
Was gilt bei einem Treppenlift in der Mietwohnung?
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