Grundsätzlich ja, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. Barriereabbau). In der Praxis ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Üblich sind Vereinbarungen zu Rückbau, Kostentragung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Förderrechte bleiben davon unberührt, aber der zeitliche Ablauf ist wichtig: zuerst Zustimmung bzw. Abstimmung, dann Auftrag.
Ausführliche Praxisregeln und Musterpunkte für die Absprache finden Sie im Ratgeber Treppenlift im Mietobjekt.