Ohne Zustimmung darf in einer Mietwohnung kein fester Lift installiert werden. Lehnt der Vermieter ab, kann ein Antrag über das zuständige Gericht gestellt werden, wenn die Maßnahme erforderlich ist, um die Wohnung weiterhin nutzen zu können (§ 554 BGB). Viele Konflikte lassen sich durch Vorlage des ärztlichen Attests und Zusicherung des Rückbaus vermeiden.
Ausführlich beschrieben in Treppenlift im Mietobjekt.