Das hängt vom Eigentumsverhältnis ab. Ist der Lift Eigentum des Mieters, trägt dieser Wartung und Kosten selbst. Wurde der Lift vom Vermieter installiert oder gefördert, ist er für die Funktion verantwortlich. Bei gemeinschaftlich genutzten Liften (z. B. Mehrfamilienhaus) legt die Eigentümergemeinschaft die Kostenverteilung fest.
Weiterführend: Treppenlift im Mietobjekt.