Bei Maßanfertigungen greift das gesetzliche Fernabsatz-Widerrufsrecht in der Regel nicht. Bei Standard-Komponenten können je nach Vertrag Rücktritts- oder Kulanzregelungen bestehen. Vor Unterschrift klären: Rücktrittsgründe, Fristen, Stornokosten, Rückbau. Wer Förderzusagen abwarten will, sollte eine aufschiebende Bedingung in den Auftrag aufnehmen.