Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Eine Hersteller-Garantie kann darüber hinausgehen, ist aber freiwillig. Wartungsverträge decken Verschleißteile, jährliche Checks und bevorzugte Terminvergabe ab. Wichtig: Garantieansprüche bleiben nur bei fachgerechter Wartung erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie, Gewährleistung und Wartungsvertrag?
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