Ja, unter bestimmten Bedingungen. Pflegekasse und KfW dürfen kombiniert werden, solange die Gesamtsumme die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Auch Landesprogramme oder kommunale Förderungen sind zusätzlich möglich, müssen aber vorher genehmigt werden. Wichtig ist, dass du keine Doppelförderung für denselben Kostenanteil beantragst. Die Nachweise müssen getrennt eingereicht werden.
Übersicht: Treppenlift Förderung.