Ja, bei anerkanntem Pflegegrad sind bis zu 4.180 € pro Maßnahme möglich. Wichtig: Antragstellung vor Auftragsvergabe.
Mehr unter Pflegekasse und Förderung.
Ja, bei anerkanntem Pflegegrad sind bis zu 4.180 € pro Maßnahme möglich. Wichtig: Antragstellung vor Auftragsvergabe.
Mehr unter Pflegekasse und Förderung.