✅ Kostenlose Erstberatung ✅ Vor-Ort-Termin ☎ 0800 3562673English
Förderung

Pflegereform 2027: Zeitplan bis Dezember und Folgen für Ihren Treppenlift-Antrag

Der Zeitplan der Pflegereform 2027 bis 18. Dezember 2026 und was er für Ihren Treppenlift-Antrag bei der Pflegekasse bedeutet.

  • 3 Min. Lesezeit
  • Redaktion
  • Fachlich geprüft: 05.11.2026
WhatsAppFacebookE-Mail

Älteres Paar sitzt von hinten am Küchentisch mit Unterlagen, im Flur dahinter eine Treppe ohne Lift

Die Pflegereform 2027 soll bis zum 18. Dezember 2026 von Bundestag und Bundesrat entschieden werden und am 1. Januar 2027 starten. Das Kabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Beträge und Regeln können sich noch ändern.

Für Ihren Treppenlift gilt heute: erst den Antrag stellen, dann den Auftrag erteilen. Quelle: Ratgeber halpy.de, Stand 05.11.2026.

Pflegereform 2027 Zeitplan: Was bis zum 18. Dezember 2026 geplant ist

Das Kabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat sollen bis zum 18. Dezember 2026 entscheiden. Betroffen sind alle, die einen Treppenlift planen oder bereits einen Antrag vorbereiten.

Pflegereform: wann beschlossen?

Bisher hat nur das Kabinett einen Entwurf beschlossen. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Als Start ist der 1. Januar 2027 geplant.

Warum die Angaben ein Zwischenstand sind

Bundestag und Bundesrat können Beträge und Regeln noch ändern. Alles, was heute zur Reform bekannt ist, ist deshalb ein Zwischenstand.

Quelle: Ratgeber auf halpy.de (Pflegereform 2027), Stand 05.11.2026. Die Angaben sind in eigenen Worten wiedergegeben. Was für die Förderung heute gilt, finden Sie unter Förderung.

Was für Ihren Treppenlift-Antrag heute gilt

Für Ihren Antrag gelten heute die bisherigen Regeln. Der Entwurf der Reform ändert daran noch nichts. Stand ist der 05.11.2026.

Pflegekasse: Zuschuss und Antrag

  • Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad 1 bis 5.
  • Im Haushalt mit vier Berechtigten sind es bis zu 16.720 €.
  • Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Er muss genehmigt sein, bevor die Maßnahme umgesetzt wird.

Das heißt: Treppenlift Antrag vor Auftrag. Erst kommt die Genehmigung, dann erteilen Sie den Auftrag. Mehr dazu lesen Sie unter Antrag bei der Pflegekasse.

Krankenkasse und KfW

  • Die Krankenkasse zahlt in der Regel nicht.
  • KfW-Zuschuss 455-B: Seit dem 31.07.2026 werden keine neuen Anträge angenommen.
  • KfW-Kredit 159: weiterhin möglich, bis 50.000 € je Wohneinheit.

Zur Einordnung der Kosten

Ein gerader Sitzlift kostet neu inklusive Montage 3.500 bis 5.500 €. Ein kurviger Sitzlift liegt bei 7.500 bis 12.500 €. Weitere Details finden Sie unter Förderung.

Was Sie jetzt tun können: Antrag vorbereiten, Auftrag noch nicht erteilen

Sie müssen mit Ihrem Vorhaben nicht warten. Bereiten Sie den Antrag in Ruhe vor. Einen Auftrag erteilen Sie erst nach der Genehmigung. Stand: 05.11.2026.

  1. Pflegekasse fragen: Klären Sie, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Unterlagen nötig sind. Eine Übersicht finden Sie unter Antrag bei der Pflegekasse.
  2. Angebote einholen: Lassen Sie sich unverbindliche Angebote geben. Prüfen Sie, ob für Ihre Treppe ein gerader oder ein kurviger Lift infrage kommt.
  3. Antrag stellen: Reichen Sie ihn bei der Pflegekasse ein. Warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
  4. Nach der Entscheidung prüfen: Bundestag und Bundesrat sollen bis zum 18. Dezember 2026 entscheiden. Prüfen Sie danach die Regeln erneut. Fragen Sie bei der Pflegekasse nach, ob und was sich für laufende Anträge ändert. Wie mögliche Übergangsregeln aussehen, ist offen.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Treppe oder zu den nächsten Schritten haben, berät Sie regional-treppenlift.de gern. Ohne Druck und unverbindlich. Preise und Zuschüsse im Überblick finden Sie unter Förderung.

Quellen

Beitrag teilen, drucken oder speichern

WhatsAppFacebookE-Mail

Sprechen wir über Ihre Treppe.

Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, welcher Lift passt, was er kostet und welche Förderung infrage kommt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Hilfe beim Antrag an die Pflegekasse
  • Angebot mit klaren Einzelposten
0800 3562673Kostenfrei. Mo–Fr 8–19 Uhr, Sa 8–18 Uhr
Wie sieht Ihre Treppe aus?
Schritt 1 von 3
Wählen Sie Ihre Treppe, dann sehen Sie hier den Richtpreis.

Wussten Sie schon?

Kostenlos anrufenAngebot anfragen