Eine 24-Stunden-Betreuung mit polnischer Pflegekraft bedeutet in der Regel: Eine Betreuungskraft zieht bei Ihnen ein und hilft im Alltag. Sie ist aber nicht rund um die Uhr im Dienst, und medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu ihren Aufgaben. Ob das Modell rechtssicher ist, hängt von der Form der Beschäftigung ab.
In diesem Beitrag vergleichen wir die gängigen Modelle, nennen die Kostenfaktoren und zeigen, was Angehörige vorab klären sollten. Auch die Wohnung spielt eine Rolle: Ein Treppenlift kann Wege im Haus sicherer machen und den Alltag für alle Beteiligten erleichtern.
24-Stunden-Betreuung mit polnischer Pflegekraft: Was dahintersteckt und was nicht
Eine 24-Stunden-Betreuung bedeutet meist: Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt und übernimmt Alltag, Haushalt und Grundpflege. Sie ist keine Pflege rund um die Uhr durch eine einzige Person, denn auch hier gelten Arbeitszeit- und Mindestlohnregeln. Die Kosten hängen stark vom gewählten Modell ab, deshalb lohnt der Vergleich vor der Entscheidung.
Was 24-Stunden-Betreuung wirklich bedeutet
Der Begriff weckt Erwartungen, die kein Mensch allein erfüllen kann. Eine Betreuungskraft wohnt bei Ihnen oder Ihren Angehörigen, kocht, hält die Wohnung in Ordnung, begleitet bei Spaziergängen und hilft bei der Körperpflege. Sie braucht aber Pausen, freie Tage und Schlaf.
Eine Informationsseite aus Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass eine echte Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine einzige Person nicht zu leisten ist. Die Arbeitszeit einschließlich Bereitschaft dürfe demnach im Durchschnitt 8 Stunden bei einer Sechstagewoche nicht überschreiten.
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 24.06.2021: Wohnt eine entsandte Betreuungskraft im Haushalt und steht rund um die Uhr zur Verfügung, kann das als Arbeitszeit gelten. Sie hat dann Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Stunden, auch für Bereitschaft.
Wichtig für Sie: Ob eine Kraft aus Polen oder einem anderen Land kommt, sagt nichts über Qualität oder Rechtmäßigkeit. Entscheidend ist, wie die Beschäftigung organisiert ist. Wer eine Betreuungskraft aus dem Ausland sucht, sollte deshalb zuerst das Modell klären.
Betreuungskraft oder Pflegefachkraft: der Unterschied
Betreuungskräfte ziehen in den Haushalt ein und übernehmen Alltagsaufgaben wie Grundpflege, Haushalt und Begleitung. Wer so arbeitet, gilt in der Regel nicht als examinierte Pfleg
Treppen im Haus: Wann ein Treppenlift die 24-Stunden-Betreuung sinnvoll ergänzt
Eine Betreuungskraft im Haus ersetzt keinen Treppenlift. Wenn die betreute Person Treppen nicht mehr sicher bewältigt, sollte die Wohnsituation parallel geprüft werden. Ein Treppenlift kann die Pflegekraft entlasten und der betreuten Person mehr Selbstständigkeit im Alltag erhalten.
Die Betreuungskraft lebt in der Regel im Haushalt mit. Sie kocht, hilft im Alltag und begleitet durch den Tag. Sie ist aber nicht dafür da, eine Person regelmäßig Stufe für Stufe zu stützen oder zu tragen. Das ist für beide Seiten riskant. Ein Sturz auf der Treppe kann schwere Folgen haben, auch wenn jemand dabei ist.
Wann sich ein Blick auf die Treppe lohnt
- Die betreute Person meidet das Obergeschoss oder den Keller.
- Schlafzimmer oder Bad liegen in einer anderen Etage als der Wohnbereich.
- Die Treppe wird nur noch mit Hilfe oder gar nicht mehr genutzt.
- Das Zimmer für die Betreuungskraft liegt auf einer anderen Etage als der Pflegebereich.
In solchen Fällen schränkt die Treppe den Alltag ein. Dann kann ein Lift sinnvoll sein, damit alle Räume erreichbar bleiben.
Welche Kosten auf Sie zukommen können
Die Richtpreise für einen neuen Lift inklusive Montage unterscheiden sich je nach Treppe:
- Sitzlift bei gerader Treppe: 3.500–5.500 €
- Sitzlift bei kurviger Treppe: 7.500–12.500 €
- Stehlift: 4.000–7.000 €
- Plattformlift: 10.000–18.000 €
- Hublift: 7.000–14.000 €
Ein gebrauchter Lift für eine gerade Treppe liegt bei etwa 2.000–4.000 €. Für die Wartung sollten Sie mit 150–300 € pro Jahr rechnen. Den genauen Preis kennen Sie erst nach einer Vor-Ort-Beratung.
Welche Unterstützung es gibt
Die Pflegekasse kann sich mit bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad 1 bis 5 beteiligen. Leben mehrere Berechtigte im Haushalt, sind es bis zu 16.720 € bei vier Berechtigten. Stellen Sie den Antrag möglichst vor dem Auftrag. Wie das geht, erklärt die Seite zum Antrag bei der Pflegekasse.
Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 nicht mehr für neue Anträge offen. Der KfW-Kredit 159 ist weiterhin möglich, bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Die Krankenkasse zahlt in der Regel nicht.
Typische Fehler
- Den Treppenlift erst bestellen und dann den Antrag stellen.
- Die Treppe als Lösung der Pflegekraft überlassen, etwa durch Stützen oder Tragen.
- Nur ein Angebot einholen und Leistungen nicht vergleichen.
- Zu lange warten, bis ein Sturz oder Krankenhausaufenthalt den Druck erhöht.
Nächste Schritte
Beobachten Sie zuerst, wo im Alltag Treppen zum Problem werden. Sprechen Sie dann mit der betreuten Person, den Angehörigen und gegebenenfalls dem Vermittler der Betreuungskraft. Holen Sie anschließend mehrere Angebote ein und klären Sie die Förderung vor der Bestellung. So bleibt das Zuhause für alle Beteiligten sicher nutzbar.
Kosten und Förderung: Was beim Treppenlift neben der Betreuung zu beachten ist
Ein Treppenlift ist eine einmalige Anschaffung und läuft unabhängig von den laufenden Kosten der Betreuung. Die Pflegekasse kann einen Zuschuss geben, wenn die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad hat.
Diese Richtwerte helfen bei der Planung. Sie gelten für neue Lifte inklusive Montage:
- Sitzlift an gerader Treppe: 3.500 bis 5.500 €
- Sitzlift an kurviger Treppe: 7.500 bis 12.500 €
- Gebrauchter Lift an gerader Treppe: ca. 2.000 bis 4.000 €
- Wartung: 150 bis 300 € pro Jahr
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad 1 bis 5. Leben mehrere Berechtigte im Haushalt, sind es bis zu 16.720 € bei vier Berechtigten. Stellen Sie den Antrag möglichst vor dem Auftrag. Wie das geht, lesen Sie unter Antrag bei der Pflegekasse.
Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 nicht mehr für neue Anträge offen. Der KfW-Kredit 159 steht mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit weiter zur Verfügung. Die Krankenkasse zahlt in der Regel nicht.
Typischer Fehler: Der Lift wird bestellt, bevor die Pflegekasse zugestimmt hat. Holen Sie außerdem mehrere Angebote ein und klären Sie vorab, wer die Wartung bezahlt.
Häufige Fragen
Arbeitet eine polnische Pflegekraft wirklich 24 Stunden am Tag?
Nein. Auch bei einer 24-Stunden-Betreuung kann eine Person nicht rund um die Uhr arbeiten. Sie wohnt im Haushalt und ist oft ansprechbar, braucht aber Pausen, Ruhezeiten und freie Zeit. Klären Sie diese Zeiten vorab schriftlich, damit alle Beteiligten wissen, was gilt.
Welche Vertragsmodelle gibt es für die Beschäftigung?
Häufig genannt werden die Anstellung direkt im Haushalt, die Entsendung über ein ausländisches Unternehmen und die Selbstständigkeit der Betreuungskraft. Die Modelle unterscheiden sich bei Pflichten, Risiken und Verantwortung. Lassen Sie sich vor der Unterschrift neutral beraten, zum Beispiel von einer Pflegeberatung oder der Verbraucherzentrale.
Welche Aufgaben darf die Betreuungskraft übernehmen?
Typisch sind Hilfe im Haushalt, Kochen, Alltagsbegleitung und Unterstützung bei der Körperpflege. Medizinische Aufgaben wie Spritzen oder Wundversorgung übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst. Besprechen Sie den genauen Aufgabenumfang vorab mit der Vermittlung und der Pflegekraft.
Was sollte im Haus oder in der Wohnung vorhanden sein?
Die Betreuungskraft braucht in der Regel ein eigenes Zimmer mit Rückzugsmöglichkeit. Hilfreich sind außerdem ein gut erreichbares Bad und ein sicherer Weg im Haus. Wenn Treppen zum Problem werden, kann ein Treppenlift den Alltag erleichtern. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad 1 bis 5. Stellen Sie den Antrag möglichst vor dem Auftrag.
Quellen
- 24-Stunden-Pflege > Pflegekräfte - Kosten - Regelungen - betanet
- Bei 24-Stunden-Pflege rät Verbraucherzentrale zur Vorsicht - Filmpost Nachrichten aus Eschweiler
- 24-Stunden-Pflege im Check - 06.01.2021
- curia.europa.eu
- Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur „24-Stunden“-Betreuung
- Meilenstein: BAG-Urteil zu "24-Stunden-Betreuung"
- 24-Stunden-Pflege & Betreuung: Vermittlung, Anstellung und Kosten
- Pflegeleistungen zum Nachschlagen Stand 07/2026




