Ambulante Pflege bedeutet: Ein Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause und hilft bei der Körperpflege, bei der Betreuung und im Haushalt. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür eine Pflegesachleistung von monatlich bis zu 796 € (Pflegegrad 2) bis 2.299 € (Pflegegrad 5). Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Dieser Beitrag zeigt, was ein Pflegedienst leistet, was Sie selbst tragen und worauf Sie im Erstgespräch achten sollten. Auch Treppenlift und Wohnraumanpassung kommen vor.
Ambulante Pflege in Kürze: Was ein Pflegedienst übernimmt und wer zahlt
Bei ambulanter Pflege kommt ein Pflegedienst zu Ihnen nach Hause. Er unterstützt bei der Körperpflege, bei der Betreuung und im Haushalt. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür die Pflegesachleistung bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, und der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was geleistet wird: körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfe im Haushalt.
- Wer zahlt: die Pflegekasse bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrades, den Rest zahlen Sie.
- Abrechnung: Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen keine Vorab-Rechnung für den Kassenanteil.
- Pflegegrad 1: keine Pflegesachleistung, aber der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat.
Die monatlichen Höchstbeträge der Pflegesachleistung
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | bis zu 796 € |
| Pflegegrad 3 | bis zu 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | bis zu 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | bis zu 2.299 € |
Stand: November 2026. Die Beträge stammen aus den Pflegeleistungen des Bundesgesundheitsministeriums (Broschüre mit Stand 07/2026).
Was Sie in diesem Beitrag finden
Wir erklären, welche Leistungen ein ambulanter Pflegedienst anbietet und für wen das passt. Sie erfahren, was Pflegesachleistung, Pflegegeld und die Kombination bedeuten. Wir zeigen die Kosten und den Eigenanteil. Dazu gibt es eine Checkliste für die Suche und das Erstgespräch. Am Ende geht es um die Wohnung: Wenn Treppen zum Hindernis werden, helfen Wohnraumanpassung und gegebenenfalls ein Treppenlift. Mehr zur Kostenübernahme finden Sie unter Pflegeversicherung.
Was ein ambulanter Pflegedienst leistet und für wen es passt
Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt bei der Pflege und im Alltag. So können Sie in der vertrauten Wohnung bleiben. Die Leistungen der ambulanten Pflege lassen sich in drei Bereiche gliedern.
Die drei Leistungsbereiche
- Körperbezogene Pflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen, bei der Toilette und beim Essen.
- Pflegerische Betreuung: Begleitung und Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Gespräche, Struktur im Tagesablauf oder Hilfe bei der Orientierung.
- Hilfe im Haushalt: Unterstützung bei Einkauf, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung oder Wäsche.
Diese Leistungen zählen zur Pflegesachleistung. Der Pflegedienst rechnet sie direkt mit der Pflegekasse ab.
Für wen ambulante Pflege passt
Sie passt zu Menschen, die in der eigenen Wohnung bleiben möchten, aber bei Alltagsaufgaben Hilfe brauchen. Sie kann auch Angehörige entlasten. Das gilt besonders, wenn diese nicht jeden Tag vor Ort sein können.
Ab wann ist der Zeitpunkt gekommen?
Ein Pflegedienst kann in diesen Situationen sinnvoll sein:
- Alltagsaufgaben fallen zunehmend schwer.
- Angehörige kommen an ihre Grenzen.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt braucht es Unterstützung zu Hause.
Jede Situation ist anders. Sie müssen nicht warten, bis es nicht mehr geht. Ein erstes Gespräch mit einem Pflegedienst oder einer Beratungsstelle kann Klarheit schaffen.
Besonderheit bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Sie haben aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Bei Pflegegrad 1 darf er ohne Einschränkung auch für ambulante Pflege eingesetzt werden. Bei höheren Pflegegraden gilt das nur mit Einschränkungen. Fragen Sie dazu Ihre Pflegekasse. Ob der Entlastungsbetrag ab 2027 bestehen bleibt, ist wegen der geplanten Pflegereform offen. Maßgeblich ist die aktuelle Rechtslage.
Ohne Pflegegrad keine Kassenleistung
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Mehr dazu lesen Sie unter Pflegeversicherung.
Pflegesachleistung, Pflegegeld und Kombination einfach erklärt
Die Pflegekasse zahlt die Pflege zu Hause auf zwei Wegen. Die Pflegesachleistung geht an den ambulanten Pflegedienst. Das Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person als Anerkennung für die private Pflege, zum Beispiel durch Angehörige. Beides gibt es ab Pflegegrad 2.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat bis zu | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|---|
| 2 | 796 € | 347 € |
| 3 | 1.497 € | 599 € |
| 4 | 1.859 € | 800 € |
| 5 | 2.299 € | 990 € |
Pflegesachleistung
Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen das Geld nicht vorstrecken. Reicht der Betrag nicht aus, tragen Sie die Differenz selbst.
Pflegegeld
Das Geld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen. Sie kann es an pflegende Angehörige weitergeben. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.
Kombinationsleistung
Sie können beides verbinden. Nutzen Sie nur einen Teil der Sachleistung, mindert sich das Pflegegeld anteilig. Wer wenig Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält also entsprechend mehr Pflegegeld. Maßgeblich ist die Nutzung im jeweiligen Monat.
Allgemeines Beispiel mit Pflegegrad 3: Der Pflegedienst nutzt in einem Monat die Hälfte der Sachleistung, also 748,50 €. Dann bleibt die Hälfte des Pflegegeldes übrig, also 299,50 €. Die genaue Berechnung übernimmt Ihre Pflegekasse.
Entlastungsbetrag als zusätzlicher Baustein
Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Er steht allen zu Hause versorgten Menschen mit Pflegegrad zu. Im Rahmen der geplanten Pflegereform soll er ab 2027 entfallen. Das ist ein Vorhaben und keine geltende Regel. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach der aktuellen Rechtslage. Allgemeine Hinweise finden Sie unter Pflegeversicherung.
Ambulante Pflege Kosten: Was die Kasse zahlt und was Sie selbst tragen
Die Pflegekasse zahlt die Leistungen des Pflegedienstes bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads. Kostet der Dienst mehr, tragen Sie die Differenz selbst. Bleiben die Kosten darunter, müssen Sie nichts zuzahlen.
Die Höchstbeträge der Pflegesachleistung
Diese Beträge gelten pro Monat (Stand der Leistungsübersichten: 2026):
| Pflegegrad | Pflegesachleistung bis zu |
|---|---|
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Hier können Sie nur den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat nutzen. Er darf bei Pflegegrad 1 auch für ambulante Pflege eingesetzt werden.
Warum sich die Kosten nicht pauschal nennen lassen
Was ein Pflegedienst kostet, hängt von drei Dingen ab:
- welche Leistungen Sie brauchen, etwa Körperpflege, Betreuung oder Hilfe im Haushalt,
- wie oft der Dienst kommt,
- zu welchen Preisen der Dienst seine Leistungen anbietet.
Deshalb nennen wir hier keine Stundensätze. Sie unterscheiden sich von Dienst zu Dienst.
Kostenvoranschlag vor Beginn verlangen
Pflegedienste rechnen nach Leistungskomplexen oder nach Zeit ab. Welche Art der Dienst nutzt, klären Sie im Kostenvoranschlag. Bitten Sie vor dem Start um eine schriftliche Aufstellung. Fragen Sie ausdrücklich:
- Welche Leistungen sind enthalten?
- Wie hoch ist der monatliche Betrag voraussichtlich?
- Wie hoch ist mein Eigenanteil?
Abrechnung mit der Pflegekasse
Der Pflegedienst rechnet die Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Für den Teil, den die Kasse übernimmt, erhalten Sie in der Regel keine Rechnung. Sie müssen das Geld nicht vorstrecken. Eine Rechnung bekommen Sie meist nur für den Betrag, der über dem Höchstbetrag liegt.
Wie Pflege und Wohnumfeld zusammenpassen, erfahren Sie in unserem Überblick zur Pflegeversicherung.
Quellen
- Pflegeleistungen zum Nachschlagen Stand 07/2026
- pflege leistungsuebersicht soziale pflegeversicherung
- Pflegesachleistung > Häusliche Pflege - Ambulanter Dienst - betanet
- Kombileistungen häusliche Pflege
- Kombinationsleistung für Pflegeversicherte: Bedeutung, Voraussetzungen und Beantragung
- Entlastungsbetrag » Betreuungs- und Entlastungsleistungen




