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09.10.2025 · Redaktion

Barrierefreiheit im Haus – Lösungen über den Treppenlift hinaus

Ganzheitliche Barrierefreiheit im Haus: Türverbreiterung, Badumbau, Rampen, Aufzüge und Treppenlifte. Planung, Förderung und Tipps für Umbauten im Bestand.

Ratgeber

Barrierefreiheit im Haus – Lösungen über den Treppenlift hinaus

Ein Treppenlift löst das Zugangsproblem zwischen Etagen. Doch echte Barrierefreiheit geht weiter: Sie beginnt an der Haustür, setzt sich im Bad fort und endet bei Türbreiten, Bewegungsflächen und Beleuchtung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie sie sich kombinieren lassen.

Barrierefreies Haus mit Rampe und rollstuhlgerechtem Bad

Grundlagen der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, Räume und Wege so zu gestalten, dass sie ohne fremde Hilfe genutzt werden können – unabhängig vom Alter oder körperlichen Zustand. Im Bestand lassen sich viele Hürden mit überschaubarem Aufwand beseitigen:

  • Schwellenlose Übergänge und rutschhemmende Bodenbeläge
  • Türbreiten von mindestens 90 cm für Rollstühle
  • Bewegungsflächen von 120×120 cm vor Türen und Sanitärobjekten
  • Bedienelemente in Griffhöhe (Lichtschalter, Steckdosen, Fenstergriffe)
Tipp: Die DIN 18040-2 definiert Mindeststandards für barrierefreies Wohnen – eine gute Grundlage für Planer und Eigentümer.

Türen & Durchgänge verbreitern

Zu schmale Türen sind eines der häufigsten Hindernisse. Besonders ältere Gebäude haben Türlichte unter 80 cm – zu wenig für Rollstühle oder Gehhilfen.

  • Türverbreiterung durch Verbreiterungszargen oder komplette Rahmenänderung
  • Schiebetüren (innenlaufend oder in der Wandtasche) sparen Platz
  • Automatische Türantriebe mit Funk- oder Bewegungssensor

Kosten: ca. 400–1.200 € pro Tür, je nach Ausführung und Wandtyp. Förderfähig im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen.

Barrierefreier Badumbau

Das Bad ist der wichtigste Raum für Selbstständigkeit. Hier entscheiden wenige Zentimeter über Sicherheit und Komfort.

Wichtige Elemente:

  • Bodengleiche Dusche mit Rinne oder Punktablauf
  • Unterfahrbares Waschbecken und höhenverstellbarer Spiegel
  • Haltegriffe und Klappsitze in Dusche und WC
  • Rutschhemmende Fliesen (R10-B bis R12-B)

Für Umbauten im Bad stehen oft zusätzliche Zuschüsse über Pflegekassen oder KfW zur Verfügung. Siehe Treppenlift Förderung für die Zuschussstruktur – gilt analog auch für Badumbauten.

Rampen & Zugänge

Eine Rampe ermöglicht stufenlose Zugänge im Innen- und Außenbereich. Wichtig sind Neigung, Rutschfestigkeit und Witterungsschutz.

  • Mobile Rampen aus Aluminium – schnell aufstellbar, ideal für Mieter
  • Feste Rampen mit Geländer und Podest – dauerhaft, stabil, genehmigungspflichtig
  • Schwellenrampen für Terrassen- und Balkontüren

Rampen dürfen maximal 6 % Steigung bei Rollstuhlnutzung haben. Bei Platzmangel sind Hublifte oder Plattformlifte eine platzsparende Alternative.

Beleuchtung & Orientierung

Gute Beleuchtung unterstützt Sicherheit und Orientierung. Achten Sie auf:

  • Blendfreie, gleichmäßige Ausleuchtung von Fluren und Treppen
  • Bewegungsmelder oder Nachtlichter mit Dämmerungssensor
  • Kontrastreiche Schalter, Handläufe und Bodenmarkierungen
Tipp: LED-Leisten entlang von Treppen oder Sockeln schaffen Sicherheit ohne grelles Licht.

Förderung & Zuschüsse

Viele Umbauten sind förderfähig über dieselben Programme, die auch für Treppenlifte gelten:

  • Pflegekassen-Zuschuss bis 4.000 € pro Person, siehe Pflegekasse
  • KfW 159 „Altersgerecht Umbauen“ – Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit
  • Regionale Förderprogramme und kommunale Zuschüsse

Kombination verschiedener Förderungen ist möglich, sofern keine Doppelförderung entsteht.

FAQ

Welche Maßnahmen sind am wichtigsten?

Beginnen Sie mit Bewegungsflächen, Türbreiten und dem Bad – dort entsteht das größte Risiko für Stürze.

Kann ich Förderungen kombinieren?

Ja, Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredite dürfen zusammen genutzt werden, sofern sie unterschiedliche Maßnahmen betreffen.

Wie plane ich die Umbauten sinnvoll?

Lassen Sie ein Gesamtkonzept erstellen. Ein Fachbetrieb kann Treppenlift, Türen und Badumbau aufeinander abstimmen.

Sind Mietobjekte förderfähig?

Ja, mit Zustimmung des Vermieters. Fördermittel können auch an Mieter ausgezahlt werden, sofern sie den Umbau beauftragen.

Stand: Oktober 2025 – Angaben ohne Gewähr. Technische Anforderungen gemäß DIN 18040-2 und Landesbauordnung.

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Ayla Yılmaz
Wussten Sie schon, dass Lifte auch bei sehr steilen Treppen möglich sind?