Ein Hausnotruf holt per Knopfdruck Hilfe, auch wenn Sie nicht zum Telefon kommen. Das Armband oder die Kette stellt eine Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Zentrale her. Der Basistarif kostet meist 27 bis 40 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad und erfüllten Voraussetzungen bis zu 27 Euro monatlich dazu (Stand: April 2026). Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung zahlen Sie selbst.
Hier erfahren Sie, wie ein Notruf abläuft, für wen sich das System lohnt und worauf Sie beim Anbietervergleich achten. Am Ende finden Sie eine Checkliste und Hinweise zu Stürzen im Treppenbereich.
Hausnotruf kurz erklärt: Was er kann und für wen er sinnvoll ist
Ein Hausnotruf holt per Knopfdruck Hilfe, rund um die Uhr, auch wenn Sie nicht mehr zum Telefon gelangen. Die Pflegekasse kann bei Pflegegrad 1 bis 5 und erfüllten Voraussetzungen bis zu 27 Euro im Monat zum Basistarif zuschießen. Das gilt seit dem 1. April 2026, vorher waren es 25,50 Euro. Zusatzleistungen zahlen Sie selbst.
So ist das System aufgebaut
Ein Hausnotruf besteht aus wenigen Teilen:
- Notrufknopf: Der Funksender wird am Körper getragen, zum Beispiel als Armband oder Kette. Es gibt auch Clips.
- Basisgerät: Es steht in der Wohnung und ist an das Telefonnetz oder Mobilfunknetz angeschlossen.
- Notrufzentrale: Sie ist rund um die Uhr besetzt und organisiert die passende Hilfe.
Sie drücken den Knopf, das Basisgerät stellt die Verbindung her. Der Funksender reicht von jedem Ort der Wohnung aus. Auch aus dem Bad oder der Badewanne können Sie Hilfe rufen. Die Zentrale informiert dann zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn, bei Bedarf auch den Rettungsdienst.
Für wen ein Hausnotruf sinnvoll ist
Die Verbraucherzentrale nennt als Zielgruppe ältere, kranke oder alleinlebende Menschen. Auch wer unsicher geht oder sturzgefährdet ist, kann profitieren. Ebenso hilft das System Angehörigen, die nicht ständig vor Ort sein können. Sie wissen dann: Im Ernstfall ist jemand erreichbar.
Auch ohne Pflegegrad möglich
Einen Hausnotruf können Sie auch ohne Pflegegrad nutzen. Dann tragen Sie alle Kosten selbst. Mit Pflegegrad gibt es den Zuschuss nur auf Antrag und bei erfüllten Voraussetzungen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt zu Kosten und Pflegekasse. Wie die Pflegeversicherung allgemein Hilfen im Wohnumfeld unterstützt, erklärt unsere Seite zur Pflegeversicherung.
Was ein Hausnotruf nicht leistet
Ein Hausnotruf ist eine wichtige Absicherung. Er hat aber klare Grenzen:
- Er ersetzt weder Pflege noch Betreuung.
- Er verhindert keinen Sturz.
- Er wirkt nur, wenn der Sender getragen wird. Ein Knopf in der Schublade hilft nicht.
Der Hausnotruf verkürzt die Zeit bis zur Hilfe. Mehr leistet er nicht. Deshalb lohnt es sich, zusätzlich über sichere Wege in der Wohnung nachzudenken, etwa im Treppenbereich. Dazu finden Sie weiter unten im Beitrag Hinweise.
So läuft ein Notruf ab und welche Zusatzleistungen es gibt
Im Ernstfall muss es schnell gehen, und die Bedienung ist einfach. Sie drücken einen Knopf, die Zentrale meldet sich, und die Hilfe läuft nach einem Plan an, den Sie vorher festgelegt haben.
Der Ablauf in vier Schritten
- Knopfdruck: Sie drücken den Notrufknopf am Armband oder an der Kette.
- Sprechverbindung: Über das Gerät in der Wohnung sprechen Sie mit der Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist.
- Rückfrage: Die Mitarbeitenden fragen, um welche Art von Notfall es sich handelt.
- Hilfe: Die Zentrale handelt nach dem vereinbarten Hilfeplan.
Fragen Sie den Anbieter vorab, wie die Zentrale vorgeht, wenn Sie nicht antworten können.
Wer kommt im Notfall?
Das hängt von der Lage ab. Die Zentrale verständigt Angehörige oder Nachbarn, bei schweren Notfällen sofort Notarzt oder Rettungsdienst. Den Hilfeplan legen Sie gemeinsam mit dem Anbieter fest. Klären Sie vorher, wer erreichbar ist und ob diese Personen einverstanden sind.
Reichweite des Funksenders
Der Sender funktioniert von jedem Ort der Wohnung aus, auch im Bad oder in der Badewanne. Fragen Sie den Anbieter, wie weit die Reichweite genau reicht, etwa bis in den Keller, in den Garten oder ins Treppenhaus.
Was zur Grundversorgung gehört
- Bereitstellung des Geräts und Einweisung
- Anschluss an die rund um die Uhr besetzte Zentrale
- Entgegennahme der Notrufe
- regelmäßige Kontrolle und Instandsetzung
Zusatzleistungen im Überblick
| Leistung | Was sie bringt |
|---|---|
| Schlüsselhinterlegung | Der Schlüssel liegt beim Anbieter oder in einem Schlüsseltresor nahe der Wohnung. Die Tür muss im Notfall nicht aufgebrochen werden. |
| Kontrollrufe | Die Zentrale meldet sich regelmäßig bei Ihnen. |
| Sturzerkennung | Ein Sensor kann bestimmte Stürze automatisch erkennen und melden. |
| Mobiler Notruf | Sie können auch unterwegs Hilfe rufen. |
Solche Extras zahlen Sie in der Regel privat. Die Pflegekasse beteiligt sich nur am Basistarif. Näheres folgt im Abschnitt zu Kosten und Pflegekasse.
Sturzerkennung ehrlich eingeordnet
Die automatische Sturzerkennung kann helfen, wenn Sie nach einem Sturz den Knopf nicht mehr selbst drücken können. Eine Garantie ist sie nicht. Fragen Sie den Anbieter, wie zuverlässig das System arbeitet und wie das Gerät getragen werden muss. Fragen Sie auch, was bei Fehlalarmen passiert. Am besten lassen Sie sich die Funktion vorführen.
Wer häufig auf Treppen unterwegs ist, findet unter Sicherheit weitere Hinweise.
Checkliste: Brauche ich einen Hausnotruf?
Beantworten Sie die folgenden Fragen in Ruhe, am besten gemeinsam mit Angehörigen. Je öfter Sie mit Ja antworten, desto eher lohnt sich ein Hausnotruf.
Die Fragen zum Abhaken
| Frage | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Leben Sie allein oder sind Sie lange am Tag allein? | ☐ | ☐ |
| Gab es schon einen Sturz oder einen Beinaheunfall? | ☐ | ☐ |
| Fühlen Sie sich beim Gehen oder auf Treppen unsicher? | ☐ | ☐ |
| Könnten Sie im Notfall ein Telefon sicher erreichen? | ☐ | ☐ |
| Gibt es Vorerkrankungen, bei denen jederzeit eine Notlage eintreten kann? | ☐ | ☐ |
| Wohnen Ihre Angehörigen weit weg? | ☐ | ☐ |
| Hätten Sie Bedenken, im Badezimmer zu stürzen und nicht gehört zu werden? | ☐ | ☐ |
Die Frage zum Telefon ist die einzige, bei der ein Ja beruhigend ist. Ein Telefon hilft aber nur, wenn Sie nach einem Sturz noch danach greifen können. Der Funksender am Körper funktioniert auch dann, wenn das Telefon im Wohnzimmer liegt.
So lesen Sie das Ergebnis
- Ein bis zwei Mal Ja: Beobachten Sie Ihre Situation. Sprechen Sie mit Angehörigen oder Ihrem Hausarzt über das Thema.
- Drei bis vier Mal Ja: Holen Sie Angebote ein und vergleichen Sie sie in Ruhe.
- Fünf Mal Ja oder mehr: Kümmern Sie sich bald um einen Hausnotruf. Warten Sie nicht auf den nächsten Vorfall.
Die Checkliste ersetzt keine ärztliche oder pflegerische Beratung. Sie hilft Ihnen aber, die eigene Lage klarer zu sehen.
Das gehört zur Entscheidung dazu
Ein Hausnotruf ist auch ohne Pflegegrad möglich. Dann zahlen Sie die Kosten komplett selbst. Der Basistarif liegt meist bei 27 bis 40 Euro im Monat. Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 27 Euro monatlich übernehmen. Das gilt seit dem 1. April 2026 und nur für den Basistarif. Stellen Sie den Antrag vorab und fragen Sie den Anbieter, ob er mit Ihrer Pflegekasse zusammenarbeitet.
Wenn die Treppe das Problem ist
Fällt Ihnen die Treppe schwer, löst ein Hausnotruf nur einen Teil des Problems. Er ruft Hilfe, verhindert aber keinen Sturz. Ein Treppenlift setzt früher an. Bei Pflegegrad 1 bis 5 gibt die Pflegekasse dafür bis zu 4.180 Euro je Person dazu. Mehr dazu lesen Sie unter Sicherheit. Wie Hausnotruf und Treppenlift bei der Pflegekasse zusammenspielen, erklärt die Seite zur Pflegeversicherung.
Ihre nächsten Schritte
- Füllen Sie die Checkliste aus.
- Besprechen Sie das Ergebnis mit Angehörigen.
- Klären Sie Ihren Pflegegrad und stellen Sie den Antrag vor Vertragsschluss.
- Vergleichen Sie mehrere Anbieter, auch bei Zusatz- und Einsatzkosten.
Quellen
- Hausnotrufsysteme erklärt: So helfen sie im Notfall
- Pflegekassenzuschuss für Hausnotruf erhöht: DRK Hausnotruf Sachsen & Sachsen-Anhalt
- pflege hausnotruf infoblatt
- Hausnotrufsysteme - Hausnotrufgerät > Kosten - betanet
- Hausnotruf » Funktionen • Kosten • Kostenübernahme
- Hausnotruf: Kostenübernahme und Zuschuss ohne Pflegegrad
- 2025 08 07 wohnumfeld sh pm
- Bis zu 4.180 Euro Zuschuss für einen Treppenlift: Was Pflegebedürftige wissen sollten - Presseportal fair-NEWS




