Pflegegrad beantragen – Ablauf, Gutachter & Tipps
Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, steht oft vor einem undurchsichtigen Verfahren. Zwischen Formularen, Fristen und Gutachtern ist wichtig zu wissen, welche Schritte wirklich zählen und wie Sie die Einstufung optimal vorbereiten. Dieser Ratgeber erklärt den gesamten Ablauf und vermeidet typische Fehler.

Grundlagen zum Pflegegrad
Ein Pflegegrad wird zuerkannt, wenn eine Person dauerhaft Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigt – etwa beim Aufstehen, Waschen oder Treppensteigen. Der Pflegegrad bestimmt den finanziellen Anspruch bei der Pflegeversicherung und damit auch Förderungen wie den Zuschuss für Treppenlifte.
Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher der Grad, desto größer die Einschränkungen und desto höher die Leistungen.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3–5: schwere bis schwerste Einschränkungen
Ablauf & Fristen
Der Antrag kann formlos bei der eigenen Krankenkasse gestellt werden. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK) oder Medicproof (bei Privatversicherten) mit der Begutachtung. Nach dem Besuch entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen über die Einstufung.
- Formlosen Antrag bei der Krankenkasse einreichen
- Formular zur Selbstauskunft erhalten
- MDK-Termin vereinbaren
- Begutachtung vor Ort
- Pflegegrad-Bescheid erhalten
Falls Fristen überschritten werden, kann nach § 18 SGB XI eine Fristüberschreitungspauschale beantragt werden.
Begutachtung durch den MDK
Der Gutachter prüft die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Alltag und Therapie sowie soziale Teilhabe. Jede Kategorie wird mit Punkten bewertet.
Während der Begutachtung sollten Angehörige anwesend sein und relevante Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Medikamentenpläne, Pflegetagebuch oder Fotos von Alltagshilfen wie Sitzlift oder Haltegriffen.
Bewertungskriterien & Punkte
Die Punktebewertung entscheidet über den Pflegegrad. Ein Auszug:
Lebensbereich | Gewichtung | Beispiele |
---|---|---|
Mobilität | 10 % | Treppensteigen, Aufstehen, Positionswechsel |
Kognitive & kommunikative Fähigkeiten | 15 % | Orientierung, Gespräche, Erinnern |
Selbstversorgung | 40 % | Körperpflege, Essen, Ankleiden |
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | 20 % | Medikamente, Arztbesuche, Therapien |
Alltagsgestaltung & soziale Kontakte | 15 % | Freizeit, Kommunikation |
Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad. Details dazu unter Pflegeversicherung.
Tipps zur Vorbereitung
- Pflegeprotokoll mindestens 14 Tage führen
- Alle Alltagshilfen sichtbar bereitstellen
- Hilfsmittelverordnungen oder Arztberichte vorlegen
- Bei Ablehnung Widerspruch binnen 4 Wochen einlegen
FAQ
Wie lange dauert die Bearbeitung?›
In der Regel 4 Wochen nach Antragseingang. Bei medizinischen Nachfragen kann es länger dauern.
Kann ich den Antrag auch online stellen?›
Ja, viele Pflegekassen bieten Onlineformulare. Alternativ reicht ein formloser Brief.
Was kostet das Gutachten?
Nichts – die Kosten trägt die Pflegekasse.
Kann der Antrag rückwirkend gelten?
Ja, wenn Sie nachweisen können, dass Pflegebedürftigkeit bereits zum Antragszeitpunkt bestand.