Plattformlift oder Hublift – Entscheidungshilfe für Rollstuhlnutzer
Rollstuhlnutzer stehen oft vor der Frage: Plattformlift oder Hublift? Beide Systeme schaffen Barrierefreiheit, unterscheiden sich aber deutlich bei Platzbedarf, Technik, Komfort und Preis. Hier finden Sie eine klare Entscheidungshilfe mit Beispielen, Vorteilen und Fördermöglichkeiten.

Grundsätzliche Unterschiede
Beide Lifte ermöglichen Rollstuhlnutzern, Höhenunterschiede selbstständig zu überwinden. Der entscheidende Unterschied liegt in der Fahrbewegung:
- Plattformlift: folgt dem Verlauf der Treppe (schräg)
- Hublift: bewegt sich senkrecht wie ein Mini-Aufzug
Während Plattformlifte ideal bei schmalen Treppen sind, punkten Hublifte dort, wo gerade Höhenunterschiede von bis zu 3 Metern überwunden werden müssen – etwa an Hauseingängen oder Terrassen.
Plattformlift – flexibel entlang der Treppe
Plattformlifte fahren schräg entlang der vorhandenen Treppe. Sie können innen oder außen montiert werden und eignen sich besonders bei wenig Platz für Rampen oder Hublifte.
- Traglast bis 300 kg
- Bedienung per Funk oder Taster
- Klappbare Plattform für schmale Treppen
- Sicherheitsbügel, Rollstoppklappen, Kantensensoren serienmäßig
- Einbau an nahezu allen Treppenverläufen möglich (gerade & Kurve)
Preisrahmen: 9.000–18.000 €, abhängig von Länge, Kurven, Traglast und Ausstattung. Mehr dazu unter Plattformlift und Treppenlift Preise.
Hublift – vertikal & kompakt
Hublifte (Vertikal-Lifte) überwinden Höhenunterschiede senkrecht. Sie benötigen keine Treppen, sondern nur eine ebene Stellfläche.
- Förderhöhe bis ca. 3 m
- Traglast 250–400 kg
- Ideal für Rollstühle und E-Scooter
- Innen- und Außenvarianten erhältlich
- Witterungsbeständige Ausführungen mit Dach oder Kabine
Preisrahmen: 6.000–12.000 €, abhängig von Förderhöhe und Ausstattung.
Direkter Vergleich Plattformlift vs. Hublift
Kriterium | Plattformlift | Hublift |
---|---|---|
Bewegungsrichtung | Schräg entlang der Treppe | Vertikal, wie Mini-Aufzug |
Platzbedarf | an Treppe, klappbar | eigene Stellfläche, Fundament |
Innen/Außen geeignet | beides | beides |
Traglast | bis 300 kg | bis 400 kg |
Einbauzeit | 1–2 Tage | 1–3 Tage inkl. Fundament |
Preisrahmen | 9.000–18.000 € | 6.000–12.000 € |
Wartung | jährlich | jährlich |
Förderfähig | Ja (Pflegekasse, KfW) | Ja (Pflegekasse, KfW) |
Förderung & Zuschüsse
Rollstuhlnutzer mit Pflegegrad können über die Pflegekasse bis zu 4.000 € Zuschuss pro Person beantragen. In Haushalten mit mehreren Pflegebedürftigen steigt die Summe auf bis zu 16.000 €.
- Förderfähig nach §40 SGB XI („wohnumfeldverbessernde Maßnahme“)
- KfW-Programm 159 – Kredit oder Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“
- Regionale Zuschüsse über Länder oder Kommunen
- Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Ratgeber Treppenlift Förderung.
Wann welches System sinnvoll ist
Plattformlift – wenn eine Treppe vorhanden ist
- bei engen Grundstücken oder Treppen
- wenn der Lift entlang eines bestehenden Verlaufs fahren soll
- wenn keine bauliche Möglichkeit für Fundament besteht
Hublift – wenn Höhe statt Länge entscheidend ist
- für Terrassen, Hauseingänge, Garagen
- wenn keine Treppe vorhanden oder zu steil
- bei häufiger Nutzung durch Rollstühle und Pflegegeräte
FAQ
Kann ein Plattformlift draußen installiert werden?›
Ja. Es gibt wetterfeste Außenmodelle mit Edelstahl-Schiene und Schutzhaube. Details unter Plattformlift.
Braucht ein Hublift eine Genehmigung?›
In der Regel nicht, solange er eine Hubhöhe unter 3 m hat. In Sonderfällen kann eine statische Prüfung nötig sein.
Wie lange dauert der Einbau?
Bei Plattformliften meist 1–2 Tage, bei Hubliften 2–3 Tage inklusive Fundamentarbeiten. Siehe Treppenlift Einbau.
Welche Variante ist leiser?
Hublifte sind oft leiser, da sie auf Hydraulikbasis arbeiten und keine Reibung an Schienen haben.
Kann ich beide Lifte fördern lassen?
Nein, die Förderung gilt pro Maßnahme. Wenn Sie zwei Systeme kombinieren (z. B. Hublift außen, Plattformlift innen), ist ein getrennter Antrag erforderlich.