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08.10.2025 · Redaktion

Treppenlift für Kinder mit Handicap – Lösungen, Hilfsmittelnummern, Förderung

Welche Treppenlift-Systeme eignen sich für Kinder mit Handicap? Sicherheit, Hilfsmittelnummern, Zuschüsse der Pflegekasse und bauliche Voraussetzungen – alle Infos im Überblick.

Ratgeber

Treppenlift für Kinder mit Handicap – Lösungen, Hilfsmittelnummern, Förderung

Kinder mit motorischen Einschränkungen benötigen besondere Unterstützung bei der Mobilität im Haus. Dieser Ratgeber erklärt, welche Treppenlift-Lösungen kindgerecht sind, wann sie als Hilfsmittel gelten und welche Förderungen zur Verfügung stehen.

Eltern helfen Kind mit Handicap beim sicheren Einstieg in einen Treppenlift

Wann ein Treppenlift für Kinder sinnvoll ist

  • Motorische Einschränkungen: z. B. Zerebralparese, Muskeldystrophie, angeborene Fehlbildungen.
  • Postoperative Phasen: nach Operationen oder Reha mit eingeschränkter Belastbarkeit.
  • Unfallfolgen: temporäre Mobilitätshilfen bis zur Genesung.
Hinweis: Kinderlifte müssen immer anpassbar, sicher und überwacht bedient werden. Sensorik, Not-Stopp und Gurtpflicht sind Standard.

Lösungen & Bauarten

Sitzlift

Kinder-Sitzlift

Spezialsitze mit verkürzter Sitzfläche, zusätzlichem Gurt und optionalem Seitenhalt. Bedienung durch Eltern oder Pflegepersonal.

Plattform

Plattformlift

Für Rollstühle oder Reha-Buggys. Sanftes Fahrverhalten, Rampen mit Kantenschutz, Einhandbedienung möglich.

Hublift

Hublift im Außenbereich

Ideal für Hauseingänge, Terrassen oder kurze Höhenunterschiede. Witterungsbeständig, rutschfeste Plattform.

Weitere Infos zu Plattformliften und Hubliften.

Hilfsmittelnummer & Antrag

Treppenlifte für Kinder gelten als technische Hilfsmittel im Sinne des SGB V. Voraussetzung: eine ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mobilität. Die Hilfsmittelnummer wird bei zugelassenen Systemen von der Hilfsmittelverzeichnis-Datenbank vergeben.

SchrittAktionHinweis
1Ärztliche VerordnungBegründung der medizinischen Notwendigkeit
2Angebot einholenHilfsmittelnummer im Kostenvoranschlag nennen
3Antrag an Krankenkasse/Pflegekassevor Einbau stellen
4Begutachtungdurch MDK oder Reha-Fachkraft
5Genehmigung & Einbaufachgerecht dokumentieren
Tipp: Nutzen Sie Beratungsstellen der Krankenkasse oder des Pflegeverbands für die Antragstellung.

Förderung & Zuschüsse

  • Pflegekasse: Zuschuss bis 4.000 € je Kind (wohnumfeldverbessernde Maßnahme).
  • Krankenkasse: übernimmt Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Hilfsmittelnummer.
  • Stiftungen & Vereine: ergänzende Finanzierung bei Speziallösungen.

Zuschüsse lassen sich kombinieren, wenn mehrere Kostenträger beteiligt sind (z. B. Krankenkasse + Pflegekasse + Stiftung).

Praxisbeispiele & Alltag

Beispiel 1: Ein Kind mit Spina bifida erhält einen Plattformlift mit Hilfsmittelnummer. Die Krankenkasse übernimmt 100 % der Kosten, inklusive Wartung.

Beispiel 2: Eine Familie finanziert einen Sitzlift über Zuschüsse der Pflegekasse und eine regionale Stiftung – Eigenanteil: 0 €.

Zu Förderstellen & Zuschüssen

Pflegekraft begleitet Kind im Rollstuhl auf Plattformlift

FAQ

Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten?

Bei medizinischer Notwendigkeit und gelisteter Hilfsmittelnummer: ja. Andernfalls greift die Pflegekasse oder Stiftungshilfe.

Ist ein Kinderlift anders gebaut?

Ja. Er hat kindgerechte Maße, angepasste Bedienelemente und zusätzliche Sicherheitsausstattung (Gurt, Haltegriffe, Sensoren).

Gibt es Förderung ohne Pflegegrad?

Ja, über die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung. Pflegegrad ist keine Voraussetzung für den Hilfsmittelantrag.

Wer wartet den Lift?

Der Anbieter oder ein zugelassener Fachbetrieb übernimmt Wartung und Sicherheitsprüfung. Wartungskosten sind oft Teil der Leistung.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine medizinische Beratung. Bitte stimmen Sie sich bei Hilfsmittelanträgen mit behandelnden Ärzten, Therapeutinnen und der Krankenkasse ab.

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Sabine Schulz
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