Treppenlift für Kinder mit Handicap – Lösungen, Hilfsmittelnummern, Förderung
Kinder mit motorischen Einschränkungen benötigen besondere Unterstützung bei der Mobilität im Haus. Dieser Ratgeber erklärt, welche Treppenlift-Lösungen kindgerecht sind, wann sie als Hilfsmittel gelten und welche Förderungen zur Verfügung stehen.

Wann ein Treppenlift für Kinder sinnvoll ist
- Motorische Einschränkungen: z. B. Zerebralparese, Muskeldystrophie, angeborene Fehlbildungen.
- Postoperative Phasen: nach Operationen oder Reha mit eingeschränkter Belastbarkeit.
- Unfallfolgen: temporäre Mobilitätshilfen bis zur Genesung.
Lösungen & Bauarten
Kinder-Sitzlift
Spezialsitze mit verkürzter Sitzfläche, zusätzlichem Gurt und optionalem Seitenhalt. Bedienung durch Eltern oder Pflegepersonal.
Plattformlift
Für Rollstühle oder Reha-Buggys. Sanftes Fahrverhalten, Rampen mit Kantenschutz, Einhandbedienung möglich.
Hublift im Außenbereich
Ideal für Hauseingänge, Terrassen oder kurze Höhenunterschiede. Witterungsbeständig, rutschfeste Plattform.
Weitere Infos zu Plattformliften und Hubliften.
Hilfsmittelnummer & Antrag
Treppenlifte für Kinder gelten als technische Hilfsmittel im Sinne des SGB V. Voraussetzung: eine ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mobilität. Die Hilfsmittelnummer wird bei zugelassenen Systemen von der Hilfsmittelverzeichnis-Datenbank vergeben.
Schritt | Aktion | Hinweis |
---|---|---|
1 | Ärztliche Verordnung | Begründung der medizinischen Notwendigkeit |
2 | Angebot einholen | Hilfsmittelnummer im Kostenvoranschlag nennen |
3 | Antrag an Krankenkasse/Pflegekasse | vor Einbau stellen |
4 | Begutachtung | durch MDK oder Reha-Fachkraft |
5 | Genehmigung & Einbau | fachgerecht dokumentieren |
Förderung & Zuschüsse
- Pflegekasse: Zuschuss bis 4.000 € je Kind (wohnumfeldverbessernde Maßnahme).
- Krankenkasse: übernimmt Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Hilfsmittelnummer.
- Stiftungen & Vereine: ergänzende Finanzierung bei Speziallösungen.
Zuschüsse lassen sich kombinieren, wenn mehrere Kostenträger beteiligt sind (z. B. Krankenkasse + Pflegekasse + Stiftung).
Praxisbeispiele & Alltag
Beispiel 1: Ein Kind mit Spina bifida erhält einen Plattformlift mit Hilfsmittelnummer. Die Krankenkasse übernimmt 100 % der Kosten, inklusive Wartung.
Beispiel 2: Eine Familie finanziert einen Sitzlift über Zuschüsse der Pflegekasse und eine regionale Stiftung – Eigenanteil: 0 €.

FAQ
Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten?›
Bei medizinischer Notwendigkeit und gelisteter Hilfsmittelnummer: ja. Andernfalls greift die Pflegekasse oder Stiftungshilfe.
Ist ein Kinderlift anders gebaut?›
Ja. Er hat kindgerechte Maße, angepasste Bedienelemente und zusätzliche Sicherheitsausstattung (Gurt, Haltegriffe, Sensoren).
Gibt es Förderung ohne Pflegegrad?›
Ja, über die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung. Pflegegrad ist keine Voraussetzung für den Hilfsmittelantrag.
Wer wartet den Lift?›
Der Anbieter oder ein zugelassener Fachbetrieb übernimmt Wartung und Sicherheitsprüfung. Wartungskosten sind oft Teil der Leistung.