Treppenlift Garantie, Gewährleistung & Ersatzteile – was wirklich abgedeckt ist
Ein Treppenlift ist eine langfristige Anschaffung – und wie bei jedem technischen Gerät spielt die Garantie eine wichtige Rolle. Doch wo liegen die Unterschiede zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung? Und wie steht es um Ersatzteile nach einigen Jahren? Dieser Ratgeber erklärt Ihre Rechte und gibt praktische Tipps für Wartung und Werterhalt.

Garantie vs. Gewährleistung
Hersteller und Händler verwenden die Begriffe häufig synonym, obwohl sie rechtlich verschieden sind:
- Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 437 BGB) und gilt zwei Jahre ab Lieferung. Sie deckt Mängel ab, die bereits beim Kauf bestanden.
- Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers und kann Laufzeit und Umfang individuell regeln (z. B. 3, 5 oder 10 Jahre).
Die meisten Treppenliftanbieter gewähren eine Garantie von 24 Monaten auf Neuanlagen. Für Ersatzteile, Akkus und Gebrauchtlifte gelten oft verkürzte Fristen von 6 bis 12 Monaten.
Was ist abgedeckt?
Garantie und Gewährleistung decken ausschließlich Material- und Herstellungsfehler. Verschleißteile und unsachgemäße Nutzung sind ausgenommen. Ein Blick in die Garantiebedingungen lohnt sich, denn Unterschiede zwischen Herstellern sind erheblich.
Bauteil | Abgedeckt? | Typischer Zeitraum |
---|---|---|
Motor & Steuerung | Ja | 2–5 Jahre |
Akkus | Teilweise | 6–12 Monate |
Schienen & Halterungen | Ja, bei Materialfehler | bis 10 Jahre |
Sitz, Armlehnen, Polster | Nein (Verschleiß) | – |
Bedienmodul, Fernbedienung | Teilweise | bis 2 Jahre |
Ersatzteile & Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen entscheidet über die Lebensdauer Ihres Lifts. Seriöse Hersteller garantieren die Lieferung mindestens 10 Jahre nach Kauf. Für ältere Modelle oder Gebrauchtlifte kann es schwieriger werden, passende Komponenten zu finden.
- Originalteile: gewährleisten volle Funktionsfähigkeit und Sicherheit
- Kompatible Ersatzteile: preiswerter, aber nicht immer herstellergeprüft
- Reparatur statt Austausch: häufig möglich bei Motor, Steuerung, Fernbedienung
Fachbetriebe führen Ersatzteilbestände vieler Hersteller. Wenn Sie Ihren alten Lift verkaufen oder in Zahlung geben, achten Sie darauf, dass die Ersatzteilversorgung dokumentiert ist – das steigert den Wiederverkaufswert. Mehr unter Treppenlift Ankauf.
Praxisbeispiele & Tipps
In der Praxis zeigt sich: Viele Probleme entstehen durch fehlende Wartung oder Eigenreparaturen ohne Fachwissen. Damit die Garantie bestehen bleibt, sollte jede Inspektion im Wartungsheft dokumentiert sein.
- Wartung nur durch autorisierte Partnerbetriebe durchführen
- Keine Veränderungen an Steuerung, Software oder Sensorik
- Garantiebedingungen bei Umzug oder Weiterverkauf prüfen
- Defekte frühzeitig melden – sonst droht Verlust des Anspruchs
FAQ
Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung?›
Zwei Jahre ab Lieferung. Innerhalb der ersten zwölf Monate wird vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf bestand.
Verfällt die Garantie, wenn ich selbst reinige?
Nein, solange Sie keine elektrischen Komponenten öffnen oder manipulieren. Reinigung mit trockenen Tüchern ist unbedenklich.
Bekomme ich noch Ersatzteile für ältere Lifte?
Ja, meist über spezialisierte Fachbetriebe. Für sehr alte Modelle (über 15 Jahre) kann es jedoch Einschränkungen geben.
Was deckt eine Vollgarantie ab?
Alle funktionsrelevanten Komponenten inklusive Arbeitszeit, meist ohne Verschleißteile. Preise variieren je Hersteller.