Treppenlift im Mietobjekt – Was Vermieter erlauben müssen
Wenn die eigene Mobilität eingeschränkt ist, kann ein Treppenlift in einer Mietwohnung zur Lebensader werden. Doch was, wenn die Vermieterseite zögert? Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Zustimmung verpflichtend ist, welche Rechte Sie haben und wie Sie Förderungen wie die Pflegekasse richtig nutzen.

Rechtliche Grundlage: Barrierefreiheit als berechtigtes Interesse
Nach §554 BGB haben Mieter das Recht, eine Wohnung barrierefrei umzubauen, sofern sie ein berechtigtes Interesse nachweisen – etwa Pflegegrad, ärztliches Gutachten oder körperliche Einschränkung. Die Vermieterseite darf eine solche Maßnahme nicht pauschal verweigern, solange der Rückbau zugesichert und die Substanz nicht gefährdet ist.
Zustimmung & Antrag
- Antrag schriftlich: mit Begründung (ärztliche Bescheinigung, Pflegegrad, Mobilitätsnachweis).
- Anlage beifügen: Angebot mit Schienenplan, Parkposition, Stromanschluss.
- Rückbauvereinbarung: schriftlich zusichern, dass nach Auszug der Originalzustand wiederhergestellt wird.
- Versicherung: Haftpflicht für Einbau und Betrieb nachweisen.
Bei Ablehnung können Sie eine gerichtliche Zustimmung beantragen – Gerichte urteilen meist zugunsten des berechtigten Interesses.
Kosten & Rückbaupflicht
Posten | Trägt | Hinweis |
---|---|---|
Anschaffung / Einbau | Mieter (Eigenleistung oder Förderung) | Zuschüsse mindern Eigenanteil. |
Wartung & Versicherung | Mieter | vertraglich festhalten. |
Rückbau bei Auszug | Mieter | Verpflichtung gilt immer, außer Vermieter übernimmt Lift. |
Miete oder Kauf?
Miete
Ideal bei befristeten Situationen (Reha, Pflegefall). Monatliche Rate, Einbau & Wartung inklusive.
Kauf
Wirtschaftlicher bei dauerhafter Nutzung. Eigentum verbleibt beim Mieter – bei Auszug Rückbaupflicht.
Mietkauf
Raten werden anteilig angerechnet. Kombination aus Flexibilität und Eigentum.
Förderung & Zuschüsse
- Pflegekasse: Zuschuss bis 4.000 € je Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Pflegeversicherung).
- KfW & regionale Programme: Förderkredite oder Zuschüsse kombinierbar (KfW).
- Steuerlich: Umbaukosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Die Förderung kann auch bei Mietmodellen greifen, sofern die Maßnahme dem barrierefreien Wohnen dient.
Praxis & Beispiele
Ein Beispiel: Eine Mieterin mit Pflegegrad 3 beantragte einen Sitzlift im Altbau. Nach Vorlage von Arztbericht und Angebot stimmte der Vermieter zu. Die Pflegekasse förderte den Einbau mit 4.000 €. Der Rückbau wurde vertraglich festgelegt.
Bei sehr engen Treppen kann ein Hublift im Außenbereich eine einfachere Lösung sein, wenn der Fluchtweg innen eingeschränkt ist.

FAQ
Muss der Vermieter zustimmen?›
Ja, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und der Rückbau gesichert ist. Eine pauschale Ablehnung ist unzulässig.
Wer trägt die Kosten?›
Grundsätzlich der Mieter, aber Zuschüsse der Pflegekasse können den Eigenanteil stark reduzieren.
Was gilt bei Ablehnung?›
Bei unberechtigter Verweigerung kann eine Zustimmung durch Gericht ersetzt werden. Wichtig: Antrag mit Begründung und Rückbauzusage dokumentieren.
Darf der Lift bleiben, wenn ich ausziehe?›
Nur mit Einverständnis des Vermieters. Oft kann der Lift an Nachmieter oder Eigentümer übergeben werden.