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11.10.2025 · Redaktion

Normen, Sicherheit & Abnahme beim Treppenlift – was wirklich zählt

Welche Sicherheitsnormen gelten für Treppenlifte? Alle Infos zu DIN 18040, CE-Kennzeichen, TÜV-Abnahme, Brandschutz und regelmäßiger Wartung.

Ratgeber

Normen, Sicherheit & Abnahme beim Treppenlift – was wirklich zählt

Ein Treppenlift ist nicht nur eine Komfortlösung, sondern ein sicherheitsrelevantes System. Deshalb unterliegen Lifte strengen Normen und Prüfpflichten. Dieser Ratgeber erklärt, welche Vorschriften gelten, worauf Sie bei Abnahme und Betrieb achten sollten und wie regelmäßige Wartung dauerhaft Sicherheit gewährleistet.

Treppenlift Sicherheit und Abnahme durch TÜV

Gesetzliche Grundlagen

Treppenlifte zählen zu den sogenannten Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Jeder Hersteller ist verpflichtet, eine CE-Konformitätserklärung abzugeben. Sie bestätigt, dass das Produkt die europäischen Sicherheitsstandards erfüllt. Für den Einbau gilt zusätzlich die DIN EN 81-40 (Aufzüge für Personen mit eingeschränkter Mobilität) sowie nationale Vorgaben aus der Landesbauordnung.

Für private Gebäude reicht in der Regel die CE-Kennzeichnung und eine Herstellererklärung. In öffentlich zugänglichen Gebäuden (z. B. Arztpraxis, Pflegeheim) muss zusätzlich eine TÜV- oder DEKRA-Abnahme erfolgen.

Wichtige Normen & Vorschriften

Treppenlifte müssen nachweislich den technischen und sicherheitsrelevanten Normen entsprechen. Dazu gehören:

  • DIN EN 81-40: Sicherheitsregeln für Treppenlifte und Plattformlifte
  • DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen in Wohngebäuden (relevant bei Neubau)
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: grundlegende Sicherheitsanforderungen für mechanische Produkte
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU: Störungsfreier Betrieb elektronischer Geräte
  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU: elektrische Sicherheit bis 1.000 V

Diese Normen gewährleisten, dass der Lift keine Gefahr für Nutzer oder Dritte darstellt – weder durch elektrische Defekte, noch durch mechanische Fehlfunktionen.

Abnahme & Prüfverfahren

Nach der Montage erfolgt eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durch den Fachbetrieb. Dabei werden alle relevanten Systeme getestet: Bremse, Notstopp, Endabschalter, Sitzdrehung, Gurt, Akkuladung und Hinderniserkennung. Der Monteur erstellt anschließend ein Abnahmeprotokoll und übergibt die Betriebsanleitung.

In Mehrfamilienhäusern oder öffentlich zugänglichen Bereichen ist eine zusätzliche externe Abnahme erforderlich. Diese kann durch den TÜV, DEKRA oder eine bauaufsichtlich anerkannte Prüfstelle erfolgen. Erst danach darf der Lift offiziell in Betrieb genommen werden.

Tipp: Lassen Sie sich die Abnahme schriftlich bestätigen. Das Dokument ist wichtig für spätere Wartungen und mögliche Versicherungsfälle.

Sicherheitsfunktionen im Überblick

Moderne Treppenlifte verfügen über eine Vielzahl an Sicherheitsfunktionen, die ein sicheres Fahren gewährleisten – auch bei Stromausfall oder technischen Störungen:

  • Notstopp-Schalter an Sitz oder Plattform
  • Kantensensoren – stoppen bei Hindernissen automatisch
  • Gurt oder Sicherheitsbügel zur Fixierung des Nutzers
  • Sanftstart und -stopp zur Vermeidung von Ruckbewegungen
  • Überwachung der Geschwindigkeit mit Bremseinrichtung
  • Notbetrieb über Akkus bei Stromausfall

Bei Plattformliften kommen zusätzliche Sicherheitssysteme hinzu, z. B. Klappmechanismen, Rollstopp-Klappen oder Sicherheitsbügel mit Lichtschranke.

Betrieb, Wartung & Prüfintervalle

Jeder Treppenlift muss regelmäßig geprüft werden. Private Anlagen unterliegen keiner behördlichen Kontrolle, die Verantwortung liegt beim Eigentümer. Experten empfehlen eine Wartung mindestens einmal jährlich durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Für Außenanlagen oder Plattformlifte gilt ein halbjährliches Intervall.

Wartung beinhaltet Reinigung, Schmierung beweglicher Teile, Prüfung elektrischer Kontakte und eine Sicherheitsmessung. Der Techniker dokumentiert alle Prüfungen im Wartungsprotokoll.

Hinweis: Wer die Wartung vernachlässigt, riskiert Garantieverlust und Haftungsprobleme. Mehr unter Treppenlift Wartung und Treppenlift Einbau.

FAQ

Ist eine TÜV-Abnahme Pflicht?

Nein, bei rein privaten Liften genügt die Herstellererklärung. In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist eine TÜV- oder DEKRA-Abnahme erforderlich.

Wie oft muss mein Lift gewartet werden?

Mindestens einmal jährlich. Bei intensiver Nutzung oder Außenanlagen halbjährlich.

Wer haftet bei einem Unfall?

Wenn Wartung und Betrieb ordnungsgemäß erfolgen, haftet der Hersteller. Bei unterlassener Wartung kann der Eigentümer verantwortlich gemacht werden.

Gibt es Pflichtversicherungen für Treppenlifte?

Nein, aber eine private Haftpflicht deckt oft Folgeschäden ab. Für Betreiber in Mietobjekten oder öffentlichen Bereichen ist eine Betriebshaftpflicht ratsam.

Stand: Oktober 2025 – Grundlage: DIN EN 81-40, DIN 18040-2, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Joseph Kitzinger
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