Treppenlift Zuschuss beantragen – Schritt-für-Schritt Anleitung
Wer einen Treppenlift plant, sollte die Zuschüsse der Pflegekasse oder anderer Träger kennen. Diese Anleitung erklärt, wie Sie den Antrag korrekt stellen, welche Unterlagen nötig sind und worauf Sie achten müssen, damit keine Fördergelder verloren gehen.

Grundlage des Zuschusses
Die Pflegekassen fördern wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird. Dazu zählen auch Treppenlifte, Hublifte und Plattformlifte.
- Bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person im Haushalt
- Mehrere Förderungen möglich (z. B. Ehepaare – maximal 16.000 €)
- Nur bei anerkanntem Pflegegrad 1–5
- Antrag vor Vertragsabschluss stellen
Schritt-für-Schritt Antragstellung
1. Pflegegrad prüfen
Der Anspruch besteht nur, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Falls noch keiner beantragt wurde, stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Informationen dazu finden Sie auf Pflegekasse.
2. Kostenvoranschlag einholen
Lassen Sie sich ein verbindliches Angebot von einem geprüften Fachbetrieb erstellen. Achten Sie darauf, dass dort Einbau, Lieferzeit und Gesamtkosten klar ausgewiesen sind. Sie finden Vergleichswerte auf Treppenlift Preise.
3. Antrag ausfüllen
Nutzen Sie das Formular Ihrer Pflegekasse. Tragen Sie Zweck, Kosten und Nutzen der Maßnahme ein („Verbesserung der häuslichen Pflege“). Der Antrag kann meist digital oder per Post eingereicht werden.
4. Genehmigung abwarten
Erst nach schriftlicher Bewilligung dürfen Sie den Auftrag erteilen. Bei Eilbedarf (z. B. nach Krankenhausaufenthalt) sollte dies im Antrag begründet werden.
5. Einbau und Nachweis
Nach Montage reichen Sie die Rechnung und die Bescheinigung über den erfolgten Einbau bei der Kasse ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular der Pflegekasse
- Kopie des Pflegegradbescheids
- Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs
- Foto oder Beschreibung der Treppe
- Begründung der Notwendigkeit
Fehlende Nachweise verzögern die Bearbeitung. Reichen Sie alles vollständig ein.
Praktische Tipps
- Mehrere Kostenvoranschläge einholen – das stärkt Ihre Argumentation.
- Antrag vor Auftragserteilung stellen, sonst entfällt der Anspruch.
- Förderungen kombinieren – z. B. mit KfW-Programmen oder regionalen Zuschüssen.
- Dokumentation aufbewahren – Rechnungen und Genehmigungen können später steuerlich relevant sein.
FAQ
Wann sollte ich den Antrag stellen?›
Immer vor Auftragserteilung. Nur genehmigte Maßnahmen sind förderfähig.
Wie lange dauert die Bewilligung?›
Meist 2–4 Wochen, abhängig von der Pflegekasse und Vollständigkeit der Unterlagen.
Kann ich mehrere Zuschüsse kombinieren?›
Ja. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt addieren sich die Beträge bis 16.000 €.
Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird?›
Reichen Sie ggf. ergänzende Begründungen oder ärztliche Stellungnahmen nach. Ein Widerspruch ist möglich.