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Vorsorgevollmacht bei Pflege: Wer darf für Sie entscheiden?

Vorsorgevollmacht im Pflegefall: Wer darf entscheiden, was Bevollmächtigte regeln können und wie Sie Pflegekasse und Treppenlift vorbereiten.

  • 7 Min. Lesezeit
  • Jan Trümmer
  • Fachlich geprüft: 06.11.2026
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Ältere Frau und erwachsene Tochter sitzen am Wohnzimmertisch über einem Dokument, im Hintergrund ein Treppenlift.

Wenn Sie wegen Krankheit oder Demenz nicht mehr selbst entscheiden können, darf nur eine Person für Sie handeln, die Sie vorher per Vorsorgevollmacht dazu ermächtigt haben. Ohne diese Vollmacht kann ein Gericht einen Betreuer bestellen. Ehepartner und Kinder dürfen nicht automatisch alles regeln. Mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihre Vertrauensperson zum Beispiel Anträge bei der Pflegekasse stellen oder einen Treppenlift beauftragen. Dieser Beitrag erklärt, was die Vollmacht leistet, wo Sie amtliche Vorlagen finden und was Angehörige im Pflegealltag damit regeln können.

Vorab: Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Wer darf entscheiden, wenn Pflege nötig wird?

Entscheiden darf die Person, die Sie in einer Vorsorgevollmacht dafür benannt haben. Ohne Vollmacht dürfen auch enge Angehörige nicht automatisch alles regeln. In diesem Fall kann ein vom Gericht bestellter Betreuer nötig werden.

Was gilt, wenn keine Vollmacht vorliegt?

Viele Familien gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder im Ernstfall einfach übernehmen. So selbstverständlich ist das nicht. Wer für einen anderen Menschen rechtlich verbindlich handeln will, braucht dafür in der Regel eine Vertretungsmacht. Die entsteht zum Beispiel durch eine Vollmacht, die Sie selbst erteilt haben, solange Sie dazu in der Lage waren.

Im Pflegealltag zeigt sich das schnell:

  • Die Pflegekasse möchte wissen, wer für Sie spricht und Anträge stellt.
  • Firmen, die Verträge schließen, können einen Nachweis der Vertretungsmacht verlangen.
  • Entscheidungen über Wohnraumanpassungen, etwa einen Treppenlift, brauchen jemanden, der den Auftrag rechtswirksam erteilen darf.

Fehlt diese Person, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Das ist ein Verfahren mit Fristen und Formalitäten. Oft dauert es länger, als die Familie im Pflegealltag Zeit hat.

Warum früh vorsorgen so wichtig ist

Das Justizministerium Baden-Württemberg weist in einer Broschüre (Stand laut Dateiname 01.01.2023) auf einen entscheidenden Punkt hin: In dem Bereich, den eine wirksame und ausreichende Vorsorgevollmacht abdeckt, darf gar kein Betreuer bestellt werden. Sie legen also selbst fest, wem Sie vertrauen. Ein Gericht muss dann nicht entscheiden.

Das ist der wichtigste Grund, früh vorzusorgen. Eine Vollmacht lässt sich nur erteilen, solange Sie wissen, was Sie unterschreiben. Wer wartet, bis Pflege akut wird, hat diese Möglichkeit unter Umständen nicht mehr.

Wie die Vollmacht im Alltag mit der Pflegekasse zusammenspielt, lesen Sie später in diesem Beitrag. Einen ersten Überblick zum Ablauf finden Sie auch unter Antrag bei der Pflegekasse.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag bietet Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation helfen Notare, Betreuungsbehörden und Beratungsstellen weiter.

Vorsorgevollmacht im Pflegefall: Was sie ist und warum Angehörige sie brauchen

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Namen handeln dürfen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Ohne dieses Dokument kommen Angehörige im Pflegealltag oft nicht weiter, weil Ämter und Vertragspartner einen Nachweis verlangen. Mit Vollmacht bleibt Ihre Familie handlungsfähig.

Einfach erklärt: Wer kann bevollmächtigt werden?

Sie legen schriftlich fest, wer für Sie handeln darf. Das kann Ihr Ehepartner sein, ein Kind oder eine andere Person, der Sie vertrauen. Auch mehrere Personen sind möglich. Wichtig ist, dass Sie der Person wirklich vertrauen. Sie bekommt viel Verantwortung.

Wann die Vollmacht gilt

Im Text der Vollmacht legen Sie fest, ob sie sofort gilt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei der zweiten Variante muss im Alltag nachweisbar sein, dass der Fall eingetreten ist. Das kann zu Verzögerungen führen. Lassen Sie sich bei der Formulierung beraten, zum Beispiel von einem Notar oder einer Beratungsstelle. Dann ist klar geregelt, wofür die Vollmacht gilt und wie Ihre Vertrauensperson sie vorzeigen kann.

Warum Angehörige ohne Vollmacht oft nicht weiterkommen

Verwandtschaft allein reicht im Alltag meist nicht aus. Diese Stellen verlangen in der Regel einen Nachweis der Vertretungsmacht:

  • die Pflegekasse bei Anträgen auf Leistungen
  • Handwerker und Anbieter, die einen Auftrag annehmen
  • Vermieter, Banken und andere Vertragspartner

Es gibt nur enge Ausnahmen. Welche das sind und was sie abdecken, klärt eine Beratungsstelle.

Praxisbezug: Anträge und Verträge in kurzer Zeit

Bei Pflege und Wohnraumanpassung muss oft schnell gehandelt werden. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist zu stellen. Ein Angebot für den Treppenlift muss geprüft und ein Auftrag unterschrieben werden. Laut Verbraucherzentrale kann ein Bevollmächtigter den Antrag auf einen Pflegegrad stellen, wenn die betroffene Person dazu nicht in der Lage ist. Dem Antrag legt man eine Kopie der Vollmacht bei.

Auch den Auftrag für einen Treppenlift kann Ihre Vertrauensperson nur mit Nachweis rechtswirksam erteilen. Wie der Weg vom Angebot bis zum Einbau abläuft, lesen Sie unter Ablauf vom Angebot bis zum Einbau.

Tipp: Bewahren Sie die Vollmacht so auf, dass Ihre Vertrauensperson im Ernstfall schnell darankommt. Eine Kopie für Anträge ist sinnvoll.

Checkliste: Was Bevollmächtigte bei Pflegekasse und Treppenlift regeln können

Mit einer gültigen Vollmacht kann Ihre Vertrauensperson vieles übernehmen. Wichtig ist, dass die Vollmacht diese Aufgaben abdeckt. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klärt im Zweifel eine Beratungsstelle.

Bei der Pflegekasse

  • Pflegegrad beantragen: Die betroffene Person sollte den Antrag möglichst selbst stellen. Kann sie das nicht, darf ein Bevollmächtigter oder Betreuer ihn stellen. Eine Kopie der Vollmacht kommt dazu (Verbraucherzentrale, Stand Ende 2025).
  • Formlos beantragen: Telefon, E-Mail, Fax oder Brief reichen. Ein Satz genügt, dass Sie Leistungen der Pflegekasse beantragen. Leistungen sollten vorher beantragt werden. Hilfe gibt es bei der Pflegekasse, in Pflegestützpunkten und in Pflegeberatungsstellen.
  • Kontaktdaten angeben: Nennen Sie Name, Adresse und Telefonnummer des Bevollmächtigten. Nach dem Antrag muss die Pflegekasse laut Verbraucherzentrale innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner nennen.
  • Pflegegeld beantragen: Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief für Bevollmächtigte an. Er stammt aus dem Jahr 2021, prüfen Sie ihn daher auf Aktualität. Der Brief geht an die Pflegekasse. Die Vollmacht liegt in Kopie bei.

Bei Zuschüssen und Förderung

  • Wohnumfeldverbesserung: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad 1 bis 5. Im Haushalt mit vier Berechtigten sind es bis zu 16.720 €. Stellen Sie den Antrag möglichst vor dem Auftrag. Mehr dazu unter Antrag bei der Pflegekasse.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B nimmt seit dem 31.07.2026 keine neuen Anträge an. Der KfW-Kredit 159 bietet bis zu 50.000 € je Wohneinheit.
  • Krankenkasse: Sie zahlt in der Regel nicht.

Beim Treppenlift

  1. Angebote einholen und vergleichen. Hilfe dazu finden Sie unter Angebote vergleichen.
  2. Förderantrag stellen, dann den Auftrag erteilen. Die Vollmacht dient als Nachweis.
  3. Montagetermin abstimmen.
  4. Wartungsvertrag abschließen.
Lifttyp (neu, inklusive Montage)Richtpreis
Sitzlift, gerade3.500 bis 5.500 €
Sitzlift, kurvig7.500 bis 12.500 €
Stehlift4.000 bis 7.000 €
Plattformlift10.000 bis 18.000 €
Hublift7.000 bis 14.000 €

Ein gebrauchter gerader Lift kostet ungefähr 2.000 bis 4.000 €. Für die Wartung rechnen Sie mit 150 bis 300 € pro Jahr. Der tatsächliche Preis hängt von Ihrer Treppe ab.

Tipp: Heften Sie Vollmacht, Antrag und Angebote in einem Ordner ab. So findet Ihre Vertrauensperson alles schnell.

Häufige Fragen

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie beim Treppenlift wichtig?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Das kann auch den Treppenlift betreffen, zum Beispiel bei Angebot, Kaufvertrag oder Zuschussantrag. Ohne eine solche Vollmacht können sich Entscheidungen verzögern.

Darf mein Bevollmächtigter einen Treppenlift bestellen und Zuschüsse beantragen?

Das hängt vom Wortlaut der Vollmacht ab. Sie sollte Vertragsabschlüsse und Anträge bei Behörden und Pflegekassen ausdrücklich umfassen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad 1 bis 5, der Antrag sollte möglichst vor dem Auftrag gestellt werden. Prüfen Sie im Zweifel mit einer Beratungsstelle, einem Notar oder einem Rechtsanwalt, ob Ihre Vollmacht ausreicht.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein?

Nicht in jedem Fall. Eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich schriftlich verfasst werden. Eine notarielle Beurkundung kann aber sinnvoll sein, etwa wenn auch Immobilienangelegenheiten geregelt werden sollen. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

Angehörige dürfen dann nicht automatisch alle Verträge für Sie abschließen. Wenn Sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten. Deshalb ist es ratsam, eine Vollmacht zu erstellen, solange Sie selbst entscheiden können.

Quellen

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