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Beratung zum Antrag auf einen Zuschuss

Treppenlift-Antrag bei der Pflegekasse: Schritt für Schritt

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € zahlen. Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst den Antrag stellen, dann den Auftrag erteilen. Hier finden Sie Ablauf, Unterlagen und einen Mustertext.

  • Bis zu 4.180 € je Person
  • Erst Antrag, dann Auftrag
  • Mustertext zum Kopieren
0800 3562673Kostenfrei. Mo–Fr 8–19 Uhr, Sa 8–18 Uhr
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Zuschussbis 4.180 € je Maßnahme

Mehrere Personenbis 16.720 € gesamt

Entscheidungmeist 3 oder 5 Wochen

Antragauch formlos möglich

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Sie stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, bevor Sie den Lift bestellen. Dazu gehören mindestens ein Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Erst nach der schriftlichen Zusage erteilen Sie den Auftrag und reichen danach die Rechnung ein.

Stand: November 2026. Redaktion Regional-Treppenlift. Richtwerte ohne Gewähr.

Das Wichtigste

Höchstbetrag4.180 € je Maßnahme
Mehrere Pflegebedürftigebis 16.720 € gesamt
VoraussetzungPflegegrad 1 bis 5
Zeitpunktvor Kauf oder Baubeginn
Formformlos oder Formular der Kasse
StandNovember 2026

So gehen Sie vor

  1. 1

    Beraten lassen

    Sprechen Sie mit einer Wohnberatung oder einem Pflegestützpunkt und fotografieren Sie die Situation vor dem Umbau.

  2. 2

    Angebot einholen

    Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen. Die Pflegekasse kann mehrere verlangen, deshalb lohnen sich zwei Angebote.

  3. 3

    Antrag stellen

    Schicken Sie Antrag, Kostenvoranschlag und Begründung an die Pflegekasse.

  4. 4

    Entscheidung abwarten

    Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen, bei Begutachtung durch den Medizinischen Dienst innerhalb von fünf Wochen.

  5. 5

    Auftrag erteilen

    Erst nach der Entscheidung bestellen Sie den Lift.

  6. 6

    Rechnung einreichen

    Nach dem Einbau senden Sie die Rechnung ein und erhalten den bewilligten Zuschuss.

Diese Unterlagen helfen

  • Antrag oder Formular Ihrer Pflegekasse
  • Kostenvoranschlag einer Fachfirma, möglichst zwei
  • Kurze Begründung, wie der Lift die Pflege erleichtert oder Selbstständigkeit ermöglicht
  • Ärztliche Unterlagen oder Reha-Berichte, wenn vorhanden
  • Fotos der Treppe vor dem Umbau
  • Bei Mietwohnung: Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters

Mustertext zum Anpassen

Betreff: Antrag auf Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI

Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Pflegegrad, Anschrift

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts in meiner Wohnung. Die Maßnahme habe ich noch nicht begonnen.

Begründung: Ich kann die Treppe wegen [Ihre Einschränkung in eigenen Worten] nicht mehr sicher allein benutzen. Mein Schlafzimmer und mein Bad liegen [Lage]. Der Lift ermöglicht mir, weiter zu Hause zu leben und diese Räume selbstständig zu erreichen. Meine Pflegeperson wird dadurch deutlich entlastet.

Beigefügt sind: Kostenvoranschlag vom [Datum], Fotos der Treppe, [weitere Unterlagen]. Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung schriftlich mit. Mit freundlichen Grüßen, Unterschrift

Das ist ein unverbindliches Muster und keine Rechtsberatung. Viele Pflegekassen haben eigene Formulare.

Häufige Fehler

  • Zu früh bestellt

    Wer vor dem Antrag kauft oder baut, riskiert den Zuschuss. Das gilt auch für Anzahlungen.

  • Begründung zu allgemein

    „Ich werde älter“ reicht oft nicht. Beschreiben Sie, was konkret nicht mehr geht und was der Lift ändert.

  • Kein Pflegegrad

    Ohne Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht. Pflegegrad beantragen ist dann der erste Schritt.

  • Mehrere Maßnahmen getrennt

    Alle baulichen Veränderungen zählen in der Regel als eine Maßnahme. Planen Sie Lift und Badumbau gemeinsam.

Wir helfen beim Antrag.

Sie bekommen von uns einen Kostenvoranschlag für Ihre Kasse und Hinweise für die Begründung.

Richtpreis anfragen0800 3562673

Häufige Fragen zum Antrag

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir beantworten sie gern persönlich und kostenfrei.

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Was passiert, wenn die Pflegekasse nicht antwortet?

Entscheidet die Kasse nicht innerhalb der Frist und teilt sie keinen Grund mit, gilt der Antrag laut dem Sozial-Portal betanet als genehmigt. Lassen Sie sich das im Zweifel von der Kasse bestätigen.

Bekomme ich den Zuschuss ein zweites Mal?

In Ausnahmefällen, wenn sich die Pflegesituation geändert hat und deshalb eine weitere Maßnahme nötig wird. Fragen Sie Ihre Kasse.

Gibt es den Zuschuss für jeden Pflegegrad?

Ja, von Pflegegrad 1 bis 5, wenn die Maßnahme den Bedarf erfüllt.

Darf ich schon einen Vertrag unterschreiben?

Warten Sie die Entscheidung der Kasse ab. Ein Kostenvoranschlag ist noch kein Auftrag.

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Quellen: betanet: Wohnumfeldverbesserung · Verbraucherzentrale: Wohnungsanpassung. Keine Rechts- oder Finanzberatung.

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Ilka Braun
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