Wer zahlt außer der Pflegekasse? Die Kostenträger im Überblick
Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht, kommen je nach Lage weitere Stellen infrage. Hier sehen Sie, wer wofür zuständig sein kann und wo Sie anfragen.
- Mit Rechtsgrundlagen
- Immer vor dem Auftrag anfragen
- Einzelfall entscheidet
Sozialhilfe§ 64e SGB XII
Eingliederungshilfe§ 77 SGB IX
Arbeitsunfall§ 41 SGB VII
KfW 159Kredit bis 50.000 €
Wer kann noch zahlen?
Je nach Lage kommen die Sozialhilfe, die Eingliederungshilfe, die gesetzliche Unfallversicherung, die Beihilfe und Stellen für die Teilhabe am Arbeitsleben infrage. Die Krankenkasse zahlt einen fest eingebauten Lift in der Regel nicht. Fragen Sie jede Stelle vor dem Auftrag, weil sich die Stellen gegenseitig anrechnen können.
Stand: November 2026. Redaktion Regional-Treppenlift. Richtwerte ohne Gewähr.
Überblick nach Lebenslage
| Ihre Lage | Mögliche Stelle | Grundlage |
|---|---|---|
| Pflegegrad, zu wenig Einkommen und Vermögen | Sozialamt, Hilfe zur Pflege | § 64e SGB XII |
| Behinderung, Teilhabe im Alltag | Träger der Eingliederungshilfe | § 77 SGB IX |
| Arbeitsunfall oder Berufskrankheit | Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse | § 41 SGB VII |
| Lift ist für den Arbeitsplatz nötig | Reha-Träger, Teilhabe am Arbeitsleben | § 49 SGB IX |
| Beamtinnen und Beamte | Beihilfestelle und Pflegeversicherung | Vorschriften des Dienstherrn |
| Selbst finanzieren | KfW-Kredit 159 | Bis 50.000 € je Wohneinheit |
Was die Stellen prüfen
Sozialamt
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können gewährt werden, wenn sie angemessen sind und die Pflege zu Hause ermöglichen, erheblich erleichtern oder Selbstständigkeit wiederherstellen.
Eingliederungshilfe
Gefördert werden kann auch der Umbau von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht. Ab einem bestimmten Einkommen ist ein Eigenanteil möglich.
Unfallversicherung
Wohnungshilfe gibt es, wenn wegen des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend eine behindertengerechte Anpassung der Wohnung nötig ist.
Beihilfe
Die Regeln unterscheiden sich je nach Bund und Land. Fragen Sie Ihre Beihilfestelle, ob und wie die Pflegeversicherung angerechnet wird.
So gehen Sie vor
- 1
Zuständige Stelle klären
Fragen Sie einen Pflegestützpunkt, eine Wohnberatung oder die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
- 2
Vorher schriftlich anfragen
Stellen Sie den Antrag vor dem Auftrag und legen Sie den Kostenvoranschlag bei.
- 3
Andere Zuschüsse angeben
Nennen Sie alle bereits beantragten Zuschüsse.
- 4
Bescheid abwarten
Bestellen Sie erst, wenn Sie wissen, wer was übernimmt.
Was ist mit dem Schwerbehindertenausweis?
Der Ausweis allein bringt keinen eigenen Zuschuss für den Lift. Er kann aber als Nachweis helfen, zum Beispiel bei der Eingliederungshilfe oder beim Finanzamt. Mehr dazu unter Treppenlift von der Steuer absetzen. Zur Krankenkasse lesen Sie Zahlt die Krankenkasse?.
Häufige Fragen

Kann ich mehrere Zuschüsse kombinieren?
Oft ja, aber nicht über die tatsächlichen Kosten hinaus. Geben Sie alle Anträge an, damit nichts zurückgefordert wird.
Zahlt das Sozialamt, wenn ich schon bestellt habe?
Das ist riskant. Stellen Sie den Antrag immer vor dem Auftrag.
Muss ich mein Vermögen offenlegen?
Bei Sozialhilfe und teils bei der Eingliederungshilfe spielen Einkommen und Vermögen eine Rolle. Die Stelle sagt Ihnen, welche Angaben sie braucht.
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Quellen: § 64e SGB XII · § 77 SGB IX · § 41 SGB VII · betanet: Wohnumfeldverbesserung. Keine Rechts- oder Finanzberatung.
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