Treppenlift von der Steuer absetzen
Was nach Zuschüssen übrig bleibt, kann sich steuerlich lohnen. Hier sehen Sie die beiden Wege, welche Nachweise helfen und was Sie nicht doppelt ansetzen dürfen.
- Außergewöhnliche Belastung
- Handwerkerleistung
- Keine Steuerberatung
§ 33 EStGaußergewöhnliche Belastung
§ 35a EStG20 % der Arbeitskosten
Nachweisärztliches Attest hilft
Zuschüssewerden abgezogen
Kann ich einen Treppenlift absetzen?
Ja, ein medizinisch nötiger Treppenlift kann als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zählen. Abziehbar ist, was Sie nach Zuschüssen selbst tragen, soweit es Ihre zumutbare Belastung übersteigt. Alternativ können Arbeitskosten als Handwerkerleistung zählen. Dieselben Kosten dürfen Sie nicht doppelt ansetzen.
Stand: November 2026. Redaktion Regional-Treppenlift. Richtwerte ohne Gewähr.
Die beiden Wege im Vergleich
| Merkmal | Außergewöhnliche Belastung | Handwerkerleistung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 33 EStG | § 35a EStG |
| Was zählt | Selbst getragene Kosten des nötigen Lifts | Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten |
| Was nicht zählt | Von anderen erstattete Beträge | Material |
| Wirkung | Senkt das zu versteuernde Einkommen über der zumutbaren Belastung | 20 % direkt von der Steuer, bis 1.200 € im Jahr |
| Wichtig | Medizinische Notwendigkeit belegen | Rechnung mit getrennten Arbeitskosten, Zahlung per Überweisung |
Ein Rechenbeispiel
Kostet ein Lift 12.000 € und zahlt die Pflegekasse 4.180 €, bleiben 7.820 €. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt. Wie viel sich steuerlich auswirkt, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und Ihrer zumutbaren Belastung ab.
Diese Nachweise helfen
- Ärztliche Bescheinigung möglichst vor dem Auftrag, mit Bezug zur Treppe
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über den Pflegegrad
- Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten
- Nachweis der Zahlung
- Bescheid über Zuschüsse der Pflegekasse oder anderer Stellen
Muss das Amtsarzt-Gutachten sein?
Der Bundesfinanzhof hat 2014 entschieden, dass für einen Treppenlift kein vorher erstelltes amtsärztliches Gutachten nötig ist (Az. VI R 61/12). Das Finanzamt kann die Notwendigkeit trotzdem prüfen. Eine ausführliche ärztliche Bescheinigung vor dem Auftrag ist deshalb sinnvoll.
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG deckt typische laufende Kosten ab. Große einmalige Ausgaben können daneben eine Rolle spielen. Lassen Sie sich dazu von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten.
Häufige Fragen zur Steuer

Kann ich den Zuschuss der Pflegekasse mit absetzen?
Nein. Absetzbar ist nur, was Sie selbst tragen.
Kann ich beide Wege für dieselbe Rechnung nutzen?
Nicht für dieselben Kosten. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, welcher Weg sich lohnt.
Gilt das auch für eine Mietwohnung?
Grundsätzlich kann das auch bei Mietern möglich sein. Klären Sie Zustimmung, Rückbau und Wartung vorab.
Lohnt sich das auch ohne Pflegegrad?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine medizinische Notwendigkeit kann auch ohne Pflegegrad bestehen. Der Nachweis wird dann besonders wichtig.
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Quellen: Bundesfinanzhof, VI R 61/12 · Steuerschroeder: Treppenlift, Rechtsstand Juni 2026. Keine Rechts- oder Finanzberatung.
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